Widerrufsrecht: Kann Sexspielzeug wieder zurückgegeben werden?

(3 Bewertungen, 3.67 von 5)

Worum geht's?

Eigentlich haben Kunden eines Onlineshops ein Widerrufsrecht, mit dem sie den Kauf rückgängig machen können. Smarte Händler wissen aber, dass dieses Recht in bestimmten Fällen nicht besteht. Das Oberlandesgericht Hamm musste sich z.B. fragen, ob Kunden gekaufte Sexspielzeug zurückgeben können.

Händler aufgepasst: Nicht immer können Kunden auf ihr Widerrufsrecht bestehen

Das Gesetz sieht vor, dass Kunden bei Einkäufen in Onlineshops von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Nachdem sie die Waren getestet haben, können sie diese zurücksenden und bekommen ihr Geld wieder. Das Gesetz kennt aber auch viele Ausnahmen vom Widerrufsrecht.

Eine dieser Fälle betrifft Produkte, bei denen der Gesundheitsschutz oder die Hygiene eine wichtige Rolle spielen. Liefern Händler solche Waren versiegelt an die Kunden und entfernen diese die Versiegelung nach der Lieferung, besteht das Widerrufsrecht nicht.

Der Grund hierfür ist einleuchtend: Normalerweise verkaufen Händler die retournierten Waren an andere Käufer weiter. Bei gesundheits- oder hygienerelevanten Artikeln geht das aber logischerweise nur mit der Originalversiegelung. Die Frage, ob die vorstehenden Ausführungen auch für Sexspielzeuge gelten, musste im November letzten Jahres das Oberlandesgericht Hamm beantworten.

Händler klebt auf Sexspielzeug Hygienesiegel

Ein Händler verkaufte in seinem Onlineshop Erotikzubehör und Sexspielzeug. Bei Produkten, die zur Anwendung am oder im menschlichen Körper vorgesehen waren, brachte der Händler ein Hygienesiegel an. Dort hieß es dann: „Hygienesiegel – kein Umtausch bei beschädigtem oder entferntem Siegel“.

Auch in seinen AGB wies der Händler darauf hin, dass das Widerrufsrecht beim Entfernen des Siegels nicht besteht. Ein Konkurrent hielt das für wettbewerbswidrig und klagte.

OLG Hamm: Widerrufrecht kann bei Sexspielzeugen ausgeschlossen sein

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 22. November 2016, Az. 4 U 65/15) entschied, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts in Ordnung war. Das Gericht argumentierte mit dem Verbraucherschutz. Der Gesundheitsschutz beim Verkauf der Sexspielzeuge ist eher zu gewährleisten, wenn der Händler nur mit originalverpackter Ware handelt und nicht etwa mit Produkten, die von einem früheren Käufer nach dem Öffnen der versiegelten Verpackung zurückgegeben wurden.

Praxis-Tipps:

1.    Nicht nur bei Hygiene- und Gesundheitsartikeln können Händler das Widerrufsrecht ausschließen. Die gesetzlichen Ausnahmen erfassen z.B. auch Fälle, in denen die Kunden bei Computersoftware die Versiegelung entfernen.

2.    Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Händler bei der Anwendung dieser Ausschlussgründe oft Fehler machen. Händler sollten sich hierzu also rechtlich beraten lassen.  

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details