Disclaimer Vorlage

Kostenloser Muster-Disclaimer für Ihre Website: Ist das rechtssicher?

Fachlich geprüft von: Caroline Schmidt Caroline Schmidt
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Das Wichtigste in Kürze

  • Über viele Seiten im Internet können Sie kostenlos ein Disclaimer Muster beziehen. Rechtlich ist die Lage aber schwierig.
  • Disclaimer schützen nicht vor Haftungsrisiken. Fehlerhafte Formulierungen im Muster-Disclaimer können aber als unzulässige Haftungsklauseln darstellen und abgemahnt werden.
  • Grundsätzlich raten wir deshalb Ihnen davon ab, eine Disclaimer Vorlage für Ihre Webseite zu nutzen.

Worum geht's?

Bei Ihnen als Webseitenbetreiber kommen früher oder später Fragen bezüglich der Haftung für Links und fremde Inhalte auf Ihrer eigenen Homepage auf. Nicht selten wird dafür ein Haftungsausschluss – ein sogenannter Disclaimer – verwendet. Dieser soll vor allem dazu dienen, rechtliche Risiken zu minimieren. Aber tut er dies tatsächlich? Ist eine Disclaimer-Vorlage rechtssicher? Wir klären Sie auf!

1. Was ist ein Disclaimer und wie sieht ein Disclaimer Muster auf Webseiten aus?

Disclaimer auf Deutsch bedeutet so viel wie Haftungsausschluss. In einem Disclaimer kann sich der Webseitenbetreiber von fremden Inhalten - beispielsweise durch externe Links - distanzieren. Disclaimer sind häufig auf Webseiten oder als E-Mail-Disclaimer vertreten. Meist haben Disclaimer auf einer Homepage den folgenden Wortlaut:

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."

2. Hinweise zur Nutzung eines Muster-Disclaimers

Aber wie sieht es rechtlich mit einem solchen Disclaimer aus? Das Landgericht Hamburg hat im oben genannten Urteil festgestellt, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die Sie als Webseitenbetreiber verlinken, nicht ausreichend ist.

Sie sollten es deshalb vermeiden, einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung auf Ihre Seiten zu setzen. Von Juristen wird eine Disclaimer Vorlage fast ausnahmslos als unsinnig angesehen. Einige Rechtsanwälte gehen sogar davon aus, dass der Verfasser entsprechender Formulierungen bereits damit rechnet, auf juristisch fragwürdige Inhalte zu verlinken. Dann kehrt sich die beabsichtige Haftungsfreizeichnung des Seitenbetreibers unter Umständen ins Gegenteil. Auch als Webdesigner sollten Sie Ihren Kunden einen solchen fragwürdigen Disclaimer nicht anbieten.

Bei fehlerhaften Formulierungen können Disclaimer sogar unzulässige Haftungsklauseln darstellen und abgemahnt werden. Diese abmahnfähigen Formulierungen sind bei unseren zur Verfügung gestellten Disclaimer-Texten nicht vorhanden. Da Disclaimer aber auch keinen wirklichen Schutz bieten, stellen wir diese Texte in den aktuellen Versionen unserer Generatoren und auf unserer Webseite nicht mehr zur Verfügung.

ÜBRIGENS 

Einen Disclaimer, den andere Anbieter ausdrücklich übernehmen dürfen, enthält die Website der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Unten weisen sie allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sie „aufgrund der weitgehend unklaren Rechtslage hinsichtlich der Verantwortlichkeit für Links keine Garantie dafür übernehmen können, dass sich Anbieter:innen […] wirksam von der Verantwortung für Inhalte Dritter […] freizeichnen können.“.

Diese Warnung ist mehr als berechtigt. Denn wenn Sie als Webseitenbetreiber bewusst externe Links auf Webseiten setzen, suggerieren Sie damit, dass Ihnen die Seiten gefallen und sie Ihre Besucher darauf aufmerksam machen wollen. Es wäre daher höchst widersprüchlich, einerseits einen Link zu setzen und sich andererseits von diesen Inhalten zu distanzieren.

3. Tipp: externe Links regelmäßig überprüfen

Aber wie gehen Sie nun vor, wenn ein Disclaimer nicht davor schützt, dass Sie möglicherweise für die verlinkten Inhalte haftbar gemacht werden können? Grundsätzlich ist es ratsam, die Links in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. So entdecken Sie auch nicht funktionierende Links und können sie fixen.

Entdecken Sie bei der Überprüfung der Links rechtswidrige Inhalte auf den externen Seiten, sollten Sie den Link in jedem Fall direkt entfernen.

4. Viel wichtiger als ein Disclaimer: Impressum und Datenschutzerklärung

Ein Disclaimer ist rechtlich umstritten. Sie sollten daher keinen Muster-Disclaimer für Ihre Seite verwenden. Aber haben Sie schon an eine Datenschutzerklärung gedacht? Mit unserem Generator können Sie schnell, kostenfrei und ohne viel Aufwand eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen. 

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5. Übernahme der eRecht24 Disclaimer Vorlage

Wir raten aufgrund der rechtlichen Entwicklung der letzten Jahre zwischenzeitlich von Disclaimern ab.

Beachten Sie bitte folgende Nutzungsbedingungen für Disclaimer:

  • Dieser Haftungsausschluss ist ein allgemeines Disclaimer Muster. Wie stets bei derartigen allgemeinen Mustern wird es immer auch Bereiche geben, die von solchen Mustererklärungen nicht erfasst werden. Aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung zum Thema „Haftungsausschluss auf Webseiten“ können wir diesbezüglich keine Haftung übernehmen.
  • Ein entsprechender Disclaimer allein kann die Haftung für bewusst gesetzte rechtswidrige Links oder Inhalte nicht ausschließen. Er kann jedoch neben der konkreten Gestaltung der jeweiligen Website ein Argument dafür sein, um auf die jeweilige Verantwortlichkeit nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen hinzuweisen.
  • Wir raten deshalb zwischenzeitlich von der Verwendung eines Disclaimers ab.
Muster-Disclaimer

Disclaimer

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt
SEO-Redakteurin und Legal Writerin

Caroline Schmidt ist Online-Redakteurin und bei eRecht24 für Content und SEO zuständig. Als Legal Writer kümmert sie sich um die Aktualisierung bestehender Beiträge und bereitet sowohl alte als auch neue Texte verständlich auf. Nach ihrem Studium der Medienbildung konnte sie bereits erste redaktionelle Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten z. B. Arbeits-, Verkehrs- und Familienrecht sammeln.

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