Vorsicht Falle: Nach Abmahnung müssen Inhalte auch aus dem Google-Cache gelöscht werden

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Worum geht's?

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht fordern die Abmahner häufig Unterlassungserklärungen. Die Unterlassungserklärungen sollen den Verstoß für die Zukunft unterbinden und enthalten deswegen hohe Vertragsstrafen von 5001 Euro pro Verstoß. Deswegen ist es wichtig zu wissen, wozu man sich eigentlich genau verpflichtet, wenn man eine Unterlassungserklärung unterschreibt. Sonst kann es schnell extrem teuer werden.

Werbung verstieß gegen Wettbewerbsrecht

Ausgangspunkt des Falles war ein Wettbewerbsverstoß eines Unternehmers, der einen Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, Zubehör sowie Kfz-Vermittlung betreibt. Er warb mit dem Hinweis auf „TÜV-Sondereintragungen“. Deswegen mahnte ein Verein den Unternehmer ab. Der Verein warf ihm einen Wettbewerbsverstoß vor, weil er zu TÜV-Sondereintragungen gar nicht berechtigt war. Der Unternehmer gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab.

Darin verpflichtete er sich, es zu unterlassen „im geschäftlichen Verkehr mit dem Hinweis TÜV-Sondereintragung oder einer inhaltsgleichen Bezeichnung zu werben, soweit diese Leistung nicht zulässigerweise angeboten wird“.

Die von ihm zuvor verwendete Werbung löschte er auf seiner Internetseite. Auf mehreren anderen Webseiten, die die Werbung zeigten, ließ er sie auch löschen. Google zeigte die Werbung bei einer Suche aber an. Auch im Google Cache war sie noch zu finden.

OLG Düsseldorf: Auch Google Cache muss gelöscht werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Verein mit seinem Urteil vom 03. September 2015 (Az.: I-15 U 119/14) Recht. Nach Ansicht der Richter war der Unternehmer aus der Unterlassungserklärung auch verpflichtet, bei Google auf eine Löschung der Sucheinträge hinzuwirken. Auch den Google Cache hätte er löschen lassen müssen. Die Unterlassungserklärung umfasst nicht nur die Löschung auf der eigenen Seite und Webseiten Dritter.

Der Unternehmer hätte also alle ihm möglichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Werbung entfernen zu lassen. Dass die Werbung noch bei Google und im Cache auffindbar war, stellte deswegen einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung dar.

Fazit:

Die Reichweite der Unterlassungserklärung muss beachtet werden. Wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen fallen häufig hohe Vertragsstrafen an. Das Urteil zeigt, dass von der Unterlassungsverpflichtung auch umfasst sein kann, dass der Unternehmer aktiv die Rechtsverletzung beseitigt und löschen lässt. Dabei sollten Seitenbetreiber immer auch an den Google Cache denken.

 

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Georg Sauer
Google indexiert und Speichert deine Homepage aber nur solange du es nicht explizit verbietest, dann erscheint die Homepage aber natürlich auch in keiner Suchmaschine mehr die sich an die Regeln hält:https://support.google.com/webmasters/answer/93710?hl=de
9
Michael Bender
Was mir einfach nicht in den Kopf will: Was hab ich mit dem Cahce von Google und Co. überhaupt am Hut? Wieso hafte ich für den Inhalt, wenn der z.B. nicht mehr aktuell ist? Wieso muss ICH dann überhaupt die Löschung BEANTRAGEN?? Also ICH habe Google und Co. niemals erlaubt, meine Seiten zu cachen. Und wenn sie das trotzdem tun, dann bin ICH dafür verantwortlich? Ich wusste bis vor ca. einem halben Jahr noch nicht mal, dass es da überhaupt so einen Cache gibt, mit dem man alte Seiteninhalte abrufen kann. Ich wurde auch niemals darüber informiert, dass von meiner Homepage die Inhalte gecacht werden. Das allein ist doch eigentlich schon eine Frechheit!
10
Mario
Gute Idee, aber ich befürchte, daß deutsche Richter (die anscheinend überhaupt keine Ahnung haben, wie das Internet (und nicht Deutschnet!) funktioniert, hier dem Seitenbetreiber dann wieder Vorsatz unterstellen, um die Caches eben nicht zur Löschung bei den Suchmaschinen einreichen zu müssen.
7
Michael Bender
Wie wäre es denn mit einem speziellen Haftungsausschl uss in der Fußzeile einer jeden Seite der Homepage, z.B. so:Haftungsauss chl uss:Die Inhalte und Angebote dieser Webpräsenz werden in unregelmäßigen Abständen geändert bzw. aktualisiert. Wenn Sie diese Webseite über den Cache eines Suchmaschinenan bieters (z.B. Google oder Bing) aufgerufen haben, kann es sein, dass Sie Inhalte und Angebote sehen, welche nicht mehr aktuell sind oder - zumindest teilweise - nicht mehr existieren. Wir haben weder auf den Zeitpunkt der jeweiligen Speicherung noch auf die Dauer der Speicherung durch eine Suchmaschine direkten Einfluss. Für die Inhalte und Angebote auf von Suchmaschinen in deren Cache zwischengespeic herten und zum Abruf bereitgehaltene n Webseiten von xxxxxxxxx.de übernehmen wir daher keinerlei Haftung. Wir haften nur für die aktuellen Inhalte und Angebote unserer Webpräsenz. Um den derzeitigen bzw. aktuellen Inhalt dieser Webseite aufzurufen, klicken Sie bitte hier (Link). ???
7
Astrid Süselbeck
Es wird mir für alle Zeiten absolut unverständlich bleiben, wie der Gesetzgeber die Durchsetzung von Rechtsnormen in die Hände von Privatpersonen legen konnte. Hier stehen (fast) immer handfeste finanzielle und wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, seltener dagegen das Interesse daran, Recht und Gesetz Geltung zu verschaffen.Der Gesetzgeber hat damit der "Abmahnmafia" einen Goldesel vor die Tür gestellt. Und so können sich miese, raffgierige Anwälte, die es sonst zu nichts bringen, und ihre genauso miesen und raffgierigen Mandanten die Taschen bis zum Bersten vollstopfen, während andererseits kleine Händler oder Privatpersonen in den finanziellen Ruin getrieben werden.Das alles hat mit einer Justiz, wie ich sie früher mal kannte, nichts mehr zu tun - einfach unerträglich!
8
Michael Bender
Da haben wir ja schon wieder ein ganz anderes Urteil als "damals" in genau der selben Sache.https://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/7222-abmahnung-muss-der-google-cache-nach-abgabe-einer-unterlassungser klaerung-geloescht-werden.htmlUnfassbar alles! Ich hab echt bald keinen Bock mehr. Für das, was Google z.B. in seinem Cache speichert (übrigens ohne den jeweiligen Webseitenbetrei ber oder Webmaster überhaupt um Erlaubnis zu fragen), müsste doch wohl Google selber verantwortlich sein. Was weiß denn ich, wer was alles von meinen Seiten irgendwo speichert und jederzeit abrufbar hält - und das mit evtl. alten und gar nicht mehr aktuellen Inhalten wohlgemerkt. Also für mich steht mittlerweile fest: Eine einzige Abmahnung, und ich hau alles in die Tonne und werd Hartz4-ler!!!
9
Mario
Richtig, es muß verläßliche Regelungen und Gesetze geben, die eine längere Halbwertzeit besitzen als ein Vierteljahr!
6
Gringo
Rechtsanwalt Sören Siebert sagte :
Und zur Abmahnmafia im Beitrag unten, es sag es immer wieder, aber Anwälte selbst können nicht abmahnen. Das sind immer Wettbewerber oder die Urheber, die einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Das wäre dann also in diesem Fall die Fotografen-Mafia.Oder man sieht es einfach so: Egal ob im netz oder im echten Leben - wer sich nicht informiert und an die Regeln hält muss sich nicht wundern, wenn er bestraft wird.
Das ist schon klar, dass es die Urheber, Wettbewerber etc. sind, die Anwälte damit beauftragen. Aber die einstige Angst vor Urheberrechtsve rletzungen hat uns in eine Situation geführt, die für mich zumindest immer unerträglicher wird. Und das meine ich mit Abmahn-Mafia, das ganze Kanzeleien nur noch mit Abmahnungen ihr Brot verdienen. Und auch Kanzeleien, die Abgemahnte vertreten, verdienen sich mittlerweile eine goldene Nase. Hier ist meiner Meinung nach endlich die Politik gefordert. Es kann nicht sein, dass ich mich als Webseitenbetrei ber ständig mit diffusen Änderungen auseinandersetz en muss, nur um mich vor der ständigen und allgegenwärtigen Angst vor einer Abmahnung zu schützen. Man kommt ja kaum noch hinterher, ständig seine AGB etc. zu ändern. Übersieht man mal etwas, läuft man ständig Gefahr, einen 'tollen' Brief zu bekommen. Ich wurde noch nie abgemahnt, aber es nervt einfach nur noch. In jeder Ihrer Mails (für die ich mich herzlich bedanke) steht etwas von neuer Abmahngefahr, wenn man nicht dies oder jenes anpasst. Dazu kommt noch eine (gewollte?) Verschleierungs strategie, weil die Änderungen in der Rechtssprechung garnicht wirklich öffentlich kommuniziert werden. Hier wird das Urheberrecht nur vorgeschoben, um Geld zu generieren und das ist für mich das widerliche an der derzeitigen Entwicklung. Für Sie vom Fach mag das alles ok sein, weil Sie sich ohnehin ständig in der Materie bewegen und informiert sind, aber glauben Sie mir, der 'normale' Durchschnitts-Mensch liest nicht jeden Tag Rechtstexte und neue Urteile;-)

5
Mario
Rechtsanwalt Sören Siebert sagte :
Das ist egal. Einträge bei Google werden ja fast immer NICHT vom Seitenbetreiber, sondern von Google vorgenommen.
Lust auf einen Deal? Ich cache Seiten auf meinem Server von Abgemahnten und Sie treiben das Geld für uns ein?

8
Mario
Rechtsanwalt Sören Siebert sagte :
(...) aber Anwälte selbst können nicht abmahnen. Das sind immer Wettbewerber oder die Urheber, die einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Das wäre dann also in diesem Fall die Fotografen-Mafia.
Nun ja, aber da es so ist, daß Anwälte in der Regel nicht erfolgsabhängig entlohnt werden, sondern nur für ihre Tätigkeit, wird es wenige Anwälte geben, die bei einer lukrativen Tätigkeit das Mandat ablehnen. Oder habe ich Unrecht?+-+-+-+ Rechtsanwalt Sören Siebert sagte :
(...)Oder man sieht es einfach so: Egal ob im netz oder im echten Leben - wer sich nicht informiert und an die Regeln hält muss sich nicht wundern, wenn er bestraft wird.
Natürlich. Nur im Internetrecht denken deutsche Richter zu oft, daß es "Deutschnet" heißt. Regeln sollten verläßlich sein - und sich nicht alle paar Monate ändern. Auch im Internet.

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