GayRomeo: Schwule Kontaktbörse zwischen Blind Date und Jugendschutz

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Worum geht's?

GayRomeo ist mit ca. 260.000 angemeldeten Nutzern in Deutschland (weltweit: ca. 430.000) das größte deutschsprachige schwule Community-Portal im Internet. Da es stark genutzt wird und zudem sehr bekannt ist, wird es scherzhaft auch das “schwule Einwohnermeldeamt” genannt. Insbesondere unter jungen Homosexuellen hat das Portal eine überragende Bedeutung zur Anbahnung von sexuellen Kontakten, dem Austausch über unterschiedlichste Themen und der gesellschaftlichen Kommunikation.

Oftmals sind mehrere 10.000 Personen gleichzeitig online. GayRomeo ersetzt zunehmend den klassischen Weg des langwierigen Kennenlernens in Kneipen oder Bars. Bei der Anmeldung füllen die Mitglieder einen virtuellen Steckbrief aus und offenbaren dabei eine Vielzahl von persönlichen Daten. Neben einer Beschreibung der Persönlichkeit, der Angabe von Kontaktdaten, kulturellen Interessen, sexuellen Vorlieben, der Länge des Penis oder dem Beruf können auch Photos hinterlegt werden. Auf der Suche nach dem idealen Partner wird dabei allzu oft der Datenschutz vernachlässigt. Nach einer kostenlosen Anmeldung hat jeder Zugriff auf die Daten. Dabei ist es in der Vergangenheit auch schon zu Erpressungen oder zum Missbrauch von Daten einzelner Mitglieder gekommen.

GayRomeo hat auch mit einem weiteren klassischen Problem von Kontaktbörsen oder Chats zu kämpfen: Gefälschte digitale Nutzer-Profile (Faker). Um dem entgegen zu wirken wurde ein Bewertungssystem etabliert. Nutzer die sich persönlich kennen, können Profile entsprechend markieren und so die Glaubwürdigkeit des Nutzers erhöhen (Status “Plus-User”). Dies hilft jedoch nicht gegen einzelne gefälschte oder geschönte Angaben. Ein klarer Nachteil gegenüber realem Kennenlernen.

Seit Oktober 2002 wurde das Community-Portal von dem Berliner Unternehmen „PlanetRomeo GmbH“ betrieben. Da auf GayRomeo jedoch mit einem kostenpflichtigen Zugang auch pornographisches Material eingesehen werden kann, befürchteten die Betreiber rechtliche Konsequenzen wegen dem Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen. Webseiten-Betreiber die (auch) pornographische Inhalte anbieten, müssen dafür sorgen, dass eine zuverlässige Altersverifikation durchgeführt wird und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang dazu haben. Ansonsten drohen strafrechtliche Konsequenzen aufgrund des Zugänglichmachen von pornographischen Schriften (auch Photos) an Jugendliche nach § 184 Abs. 1 StGB. Mehrere deutsche Gerichte haben entschieden, dass eine Altersverifikation durch die Angabe der Personalausweisnummer zusammen mit der Postleitzahl des Ausstellungsortes oder die Personalausweisnummer zusammen mit der Kreditkartennummer rechtlich nicht ausreichend sind. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als Lösung auf ihrer Webseite eine Übersicht über positiv bewertete Altersverifikationssysteme zusammengestellt. Den Betreibern von GayRomeo war dies aber zu unsicher, wie man in einer Erklärung auf der Webseite nachlesen kann. Im Jahr 2006 wechselte deswegen der Betrieb des Portals auf das niederländische Unternehmen „PlanetRomeo B.V.“ in Amsterdam über. Im Vergleich zu Deutschland sind dort die Jugendschutzbestimmungen nicht so streng.

Fazit:
Die Beliebtheit von GayRomeo steigt ständig. Immer mehr Schwule nutzen die virtuelle Lebenswelt um sich reale Partner zu suchen oder sich auszutauschen. Jedoch sollte man darauf achten mit seinen Daten vorsichtig umzugehen. Selbst eine scheinbar vertraute Community von Gleichgesinnten schützt nicht davor, Opfer krimineller Handlungen zu werden. Es ist wichtig dieses Problem zu thematisieren um die Aufmerksamkeit zu schärfen.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Jugendschutz / Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Holger Ackermann
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Follert
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