KI-Logo erstellen: Rechtliches

Was Sie rechtlich beachten sollten, wenn Sie sich mit künstlicher Intelligenz ein Logo erstellen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • KI-Logos sind für viele Unternehmer ein schneller und kostengünstiger Weg, das Firmenlogo oder Produkt-Logo zu erstellen.
  • Wenn Sie KI-Logos verwenden, können Sie jedoch schnell Rechte Dritter verletzen und teure Abmahnungen sind die Folge.
  • Übernehmen Sie KI-Logos nie eins-zu-eins und vergessen Sie die Markenrecherche nicht, wenn Sie Ihr Logo als Marke anmelden wollen.

Worum geht's?

Es klingt so einfach - Firmennamen oder Kurzbeschreibung Ihres Produktes eingeben und schon haben Sie ein originelles Logo. Doch ist es wirklich so einfach, sich ein KI-Logo zu erstellen, kann ich ein KI-Logo überhaupt als Marke eintragen und wie sieht es mit den rechtlichen Risiken aus? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick und beantworten Ihre offenen Fragen.

 

1. Kann KI mein Logo erstellen?

Stellen Sie sich vor, Sie stellen Olivenölseife selbst her, stehen noch ganz am Anfang Ihres Business und entschließen sich dazu, einen Online-Shop zu gründen. Doch noch bevor Sie sich mit Punkten wie Inhaltserstellung, Impressum, Datenschutzerklärung und Marketing auseinandersetzen können, benötigen Sie ein Logo für Ihre Produkte und Ihren Shop.

Dieses Logo können Sie sich mit Hilfe von KI in wenigen Minuten erstellen lassen. Es gibt viele KI-Logo-Ersteller, die Sie für Ihr Logo-Design verwenden können. Zum Beispiel Looka, Wix Logo Maker oder Logopony. Sie brauchen bei einem solchen Logo-Maker nur einige Eingaben (z. B. bevorzugter Stil, Farben, Branche) vorzunehmen und schon erhalten Sie Ihr Logo.

Alternativ zu solchen auf Designs ausgelegten KI-Tools können Sie auch Bild-Generatoren wie DALL-E, Perplexity oder Midjourney verwenden, um mit gezielten Prompts KI-Designs für Ihr Logo zu erhalten.

2. Welche KI macht die besten Logos?

Wenn Sie bereits einen Namen für Ihre Firma haben, und wir beim Beispiel Olivenölseife bleiben, könnte Ihr Unternehmensname “Oilea Soap” lauten. Weil Sie selbst kaum Logo-Design-Ideen haben, ein geringes Budget haben und schnell ein Logo benötigen, entscheiden Sie sich, einen KI-Logo-Generator zu verwenden. Am Beispiel “Oilea Soap” haben wir vier Tools für Sie getestet:

 

Logopony

Bei Logopony wählen Sie im ersten Schritt die Logos, die Sie mögen, entscheiden sich dann für Icons und Farben, die Sie gut finden und geben Ihren Firmennamen an. Schon erhalten Sie unzählige Logo-Design-Ideen basierend auf Ihrer Eingabe.

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Looka

Ähnlich wie bei Logopony können Sie bei Looka Schritt für Schritt mit dem Logo-Editor aus Farben, Symbolen und Design-Inspirationen wählen und erhalten im Ergebnis viele Vorschläge für Ihr Logo.

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DALL-E

Bei DALL-E können Sie sich ebenfalls Logos erstellen lassen. Wir haben es mit folgendem Prompt für Sie getestet: “Erstelle mir für meinen Online-Shop ein Logo. Mein Unternehmen heißt “Oilea Soap” und ich stelle Seife basierend auf Olivenöl her.” und haben neben einem Logo auch direkt eine mögliche Seifenform sowie ein Produktbild erhalten. Allerdings wurde der fiktive Firmenname zweimal falsch geschrieben: "Olila" und “Olia”.

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Canva

Auch bei Canva können Sie Ihr Logo erstellen. Dafür gibt es zwei Wege: Die KI-Tools von Canva oder die Verwendung von Vorlagen.  

Canva bietet diverse KI-Tools an, wie Magic Media, Dream Lab, DALL-E by OpenAI oder Imagen by Google Cloud. Wir haben auch hier mit der Funktion “Dream Lab” den Prompt getestet, den wir bereits bei DALL-E getestet haben.

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 Ein anderer Weg ist es, nach geeigneten Logo-Vorlagen zu suchen. Wichtig ist bei Canva, dass Sie die Vorlage nach den Lizenzbedingungen nicht unverändert auf physischen Gegenständen verwenden dürfen. Die Eins-zu-eins-Verwendung des vorgeschlagenen Canva-Designs als Brand für Ihre Seife ist daher tabu.

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Mehr zum Thema Canva lesen Sie in unserem Artikel “Canva kommerziell benutzen: Was darf ich und was nicht?”.

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3. Dürfen Sie KI-Logos kommerziell nutzen?

Ob Sie KI-Logos kommerziell nutzen dürfen, hängt von den jeweiligen Nutzungsbedingungen der KI-Tools ab, mit der Sie das Logo erstellen.

Um beim Beispiel Looka zu bleiben, steht in den Nutzungsbedungen: “In order to download and/or use your End Products outside of the Site, whether for commercial or personal use, you must pay the Fee stated on the Site.”

Sie müssen also zunächst einen kostenpflichtigen Account erstellen, bevor Sie das Logo privat oder kommerziell nutzen können. Somit ist die kommerzielle Nutzung grundsätzlich kein Problem, solange Sie die Gebühr bezahlen.

Auch z. B. OpenAI stellt auf seiner Webseite klar, dass durch DALL-E geschaffene Bilder kommerziell verwendet werden dürfen, unabhängig davon, ob Sie mit einem zahlenden Abo oder der kostenlosen Version erstellt wurden.

PRAXIS-TIPP

Lesen Sie die Nutzungsbedingungen des KI-Tools, um herauszufinden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Sie das KI-Tool kommerziell einsetzen dürfen.

4. Wer ist Urheber des KI-Logos

Wenn Sie nun für Ihr Logo-Design KI verwenden, stellen Sie sich sicherlich die Frage, ob Sie der Urheber des KI-Logos sind. Das deutsche Urheberrecht sieht klare Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz vor. Demnach muss das Logo nach § 2 UrhG eine persönliche geistige Schöpfung darstellen.

Nur weil Sie einen Prompt in die KI eingeben, werden Sie allerdings nicht zum Urheber, da Sie nicht an der kreativen Umsetzung beteiligt sind. Zwar haben Sie durch den Prompt eine erste Idee von dem Logo, jedoch sind Ideen urheberrechtlich nicht schutzfähig. Auch die KI selbst kann übrigens nicht der Urheber sein, da nach dem deutschen Urheberrecht nur Menschen als Urheber in Betracht kommen. KI-Logos haben somit keinen Urheber. Wenn Sie Urheber des KI-Logos werden wollen, sollten Sie den KI-Logo-Entwurf nur als erste Version betrachten und diese individuell anpassen.

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Mehr zum Thema KI & Urheberrecht lesen Sie in unserem Artikel "Darf ich KI-generierte Bilder und Texte auf meiner Webseite nutzen?".

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Übrigens: Erstellen Sie ein Logo für Ihre Kunden, da Sie z. B. als Webdesigner arbeiten, ist es problematisch, wenn Sie KI dafür verwenden. Wenn Sie nämlich nicht der Urheber sind, können Sie Ihren Kunden auch vertraglich nicht die Nutzungsrechte an dem Logo einräumen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag ”KI im Webdesign”.

5. Markenrechte bei KI-Logos

Neben dem Urheberrecht spielt das Markenrecht eine entscheidende Rolle, wenn es um KI-Logos geht. Die Anmeldung einer Marke lohnt sich für viele Unternehmer, da dadurch nur Sie das Logo verwenden dürfen. Voraussetzung für den Erhalt einer Marke, die nur Sie verwenden dürfen, ist die Markenanmeldung, z. B. beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Doch würde das DPMA überhaupt ein KI-Logo als Marke eintragen?

Nach dem deutschen Gesetz gibt es eine Reihe an Zeichen, die Sie markenrechtlich nicht schützen lassen können. Zum Beispiel sind allgemein beschreibende Angaben wie Olivenölseife für die Klasse Seife oder branchenübliche Bezeichnungen wie Handseife für die Klasse Seife nicht schutzfähig.

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Mehr zum Markenschutz lesen Sie in unserem Artikel “So sichern Sie sich Markenrechte an Ihren Logos & Slogans”.

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Für KI-generierte Logos findet sich im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen bzw. Markengesetz keine Beschränkung für KI-generierte Zeichen.

Für die Eintragung kommt es, im Vergleich zum urheberrechtlichen Schutz, auch nicht darauf an, wie ein Logo entstanden ist. Viel wichtiger ist, dass sich das Zeichen von anderen Marken unterscheidet.

KI-Logos können grundsätzlich als Marke geschützt werden, jedoch sollten Sie die Markenrecherche vorab in jedem Fall durchführen, um keine bereits bestehenden Marken zu verletzen. Außerdem sollten Sie sich vergewissern, dass Sie keine fremden Urheberrechte verletzen. Diese Gefahr besteht, wenn ein Logo nicht Ihre eigene geistige Schöpfung ist.

Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie die Nutzungsbedingungen der KI-Tools prüfen. Looka weist in seinen Nutzungsbedingungen z. B. explizit darauf hin, dass Zeichen und sogar Schriftarten von Drittanbietern bereitgestellt werden.

“Looka may also use symbols provided by The Noun Project, a third party content provider that obtains the symbols from other third party contributors. All use of these Symbols is AT YOUR OWN RISK.”

An den Zeichen könnten Rechte Dritter bestehen, sodass Sie, wenn Sie die von Looka vorgeschlagenen Icons für Ihr Logo unverändert verwenden, schnell Urheberrechte oder sogar Markenrechte Dritter verletzen könnten.

Nach den Nutzungsbedingungen von Looka, verwenden Sie die Logos auf Ihr eigenes Risiko und Looka haftet in keinem Fall. Das bedeutet, dass Sie für Urheber- und Markenrechtsverletzungen haften, die durch die Verwendung des KI-Logos entstehen. Sie müssten also die Nutzungsrechte bzw. Lizenzen für die Icons eigenständig kaufen, um das KI-Logo sicher zu verwenden.

Auch andere KI-Tool-Anbieter, wie OpenAI stellen in Ihren Nutzungsbedingungen klar, dass immer Sie für Rechtsverletzungen durch erstellte Inhalte haften.

ACHTUNG

Auch wenn Sie ein KI-Logo theoretisch als Marke anmelden können, ist es empfehlenswert, ein KI-generiertes-Logo individuell anzupassen und diese Änderung zu dokumentieren oder das KI-Logo bestenfalls nur als Inspiration zu nutzen. So reduzieren Sie Ihr Risiko, abgemahnt zu werden, weil Sie Rechte Dritter verletzen.

Wenn Sie Ihr Logo angepasst haben und als Marke anmelden wollen, sollten Sie sicherstellen, dass sich Ihr Logo von anderen bereits eingetragenen Marken unterscheidet.

Daher müssen Sie eine Markenrecherche vornehmen, um sicherzugehen, dass Ihr Zeichen so oder so ähnlich nicht schon im Markenregister eingetragen ist. Die Markenrecherche ist aufwändig und sollte nicht zu kurz kommen. Wenn Sie Unterstützung bei der Markenrecherche und Anmeldung Ihrer Marke benötigen, kann Ihnen unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow weiterhelfen.

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6. Zusammengefasst: Vor- und Nachteile der Logoerstellung mit KI

Vor- und Nachteile: Logoerstellung mit KI
Vorteile
  • Schnelligkeit: Logos können in wenigen Minuten erstellt werden.
  • Nutzerfreundlich: In wenigen Klicks können Sie sich auch ohne Design-Kenntnisse ein KI-Logo erstellen.
  • Kosteneffizienz: KI-Logos sind deutlich günstiger als die Beauftragung eines professionellen Designers.
  • Große Auswahl: KI kann eine große Anzahl an Designvorschlägen bereitstellen.
  • Markeneintragung: Ein KI-Logo kann grundsätzlich als Marke eingetragen werden.
  • Inspiration: Sie können KI-Logos als Inspirationsquelle verwenden.
Nachteile
  • Begrenzte Originalität: KI-Logos können generisch wirken und einen Mangel an menschlicher Kreativität haben.
  • Datenabhängigkeit: KI-Tools basieren auf bestehenden Designs und können so Ähnlichkeiten aufweisen.
  • Individualität: KI kann Ihre Markenvision, Ihre Unternehmenswerte oder interne Wünsche nicht optimal in die Logo-Erstellung einfließen lassen.
  • Urheberrecht: Sie haben keine Urheberrechte an dem KI-Logo.
  • Risiko von Rechtsverletzungen: Die KI könnte Designs erstellen, die geschützte Zeichen oder ganze Logos enthalten, sodass Sie Urheber- oder sogar Markenrechtsverletzungen begehen. Teure Abmahnungen sind die Folge.
  • Haftung: Sie haften als Verwender des KI-Logos für Rechtsverletzungen.

 

7. Fazit

Übernehmen Sie ein KI-Logo niemals eins-zu-eins und schauen Sie sich die Nutzungsbedingungen der Plattformen ganz genau an. Auch Icons und Schriftarten können rechtlich geschützt sein. Die KI-Tools schließen die Haftung für Rechtsverletzungen aus, sodass Sie für Urheberrechtsverletzungen und Markenverletzungen haften, die Sie durch die Verwendung eines KI-Logos begehen.

Damit Sie keine teuren Abmahnungen erhalten, lautet die Lösung: Verändern Sie KI-Logos selbst oder nutzen Sie die KI-Logos nur als Inspirationsquelle. Wenn Sie Ihr Logo final erstellt haben, lohnt es sich für Sie, das Logo auch als Marke anzumelden, um die exklusiven Rechte zu sichern.

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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