Abmahnung Waldorf Frommer: Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei aus München

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Worum geht's?

Die Zahl der versendeten Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München geht mittlerweile wohl in die Hundertausende. Die Anwälte der Kanzlei Waldorf sehen es laut eigener Aussagen auf ihrer Webseite als ihre Aufgabe, geistiges Eigentum nachhaltig zu schützen und verfolgt Urheberrechtsverletzungen, bzw. Filesharing, mahnt bei Verstößen ab und bringt zahlreiche Fälle vor Gericht.

Bei den Auftraggebern der Anwälte handelt es sich um große Plattenlabels, namhafte Filmproduktions-Unternehmen und Verlage. Wenn Sie nun selbst eine Abmahnung im Jahr 2013 erhalten haben, sollten Sie keinesfalls überstürzt handeln, sondern sich zunächst informieren. Hier finden Sie Informationen, wie Sie sich am besten nach dem Erhalt eines Abmahnschreibens verhalten.

Wer oder was ist die Kanzlei Waldorf?

Öfters taucht die Frage auf, ob die Kanzlei Waldorf & Kollegen die gleiche ist wie Waldorf Frommer. In der Tat handelt es sich bei dem Namen Waldorf & Kollegen um den vorherigen Namen der jetzigen Rechtsanwaltskanzlei Waldorf. Die Kanzlei hat ihren Sitz in München und arbeitet mit zahlreichen Anwälten zusammen, die sich auf die Rechtsgebiete Medienrecht, Urheberecht, Persönlichkeitsrecht und Kennzeichenrecht spezialisiert haben. Die Kanzlei vertrat bisher zahlreiche bekannte Mandanten, beispielsweise:

  • Universum Film
  • Sony Music Entertaintment
  • Twentieth Century Fox Home Entertaintment
  • Warner Bros.
  • Concorde Filmverleih GmbH
  • ROOF Music Schallplatten- und Verlag GmbH

Zudem werden zahlreiche Bildagenturen, Verlage und weitere Filmproduktionsfirmen von der Kanzlei Waldorf vertreten.

Die Kontaktdaten der Kanzlei Waldorf:
WALDORF FROMMER
Beethovenstraße 12
80336 München
Telefon: 089 / 52057210
Fax: 089 / 52057230
E-Mail: web@waldorf-frommer.de

Die beiden Gesellschafter der Rechtsanwaltskanzlei sind Johannes Waldorf und Björn Frommer .

Kann ich das Abmahnschreiben ignorieren,
wenn es nicht per Einschreiben zugesendet wurde?

Nein, auf keinen Fall sollten Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf ignorieren. Ganz gleich, ob es normal mit der Post oder per Einschreiben zugestellt wurde. Fälschlicherweise zu behaupten, dass man keine Abmahnung erhalten hat, ist nicht empfehlenswert, da es erfahrungsgemäß nicht erfolgsversprechend ist.

Woran erkenne ich, ob die Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte „echt“ ist?

Zunächst sollten Sie davon ausgehen, dass es sich um ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf handelt, die Sie unbedingt ernst nehmen sollten. Vergleichen Sie den Briefkopf, sowie den Aufbau der Abmahnung mit der folgenden Beschreibung.

Aufbau eines Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf:

Aufgrund der hohen Anzahl sind die Schreiben von Waldorf oftmals ähnlich aufgebaut. Im Betreff steht das Vergehen, dass Sie oder jemand über Ihren Internetanschluss begangen haben sollen, z.B. “Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“.Auf der zweiten Seite finden Sie die Hinweise und Daten. Darunter:

  • Um welchen Film oder Inhalt es sich handelt
  • Name der Produktionsfirma
  • Datum und Uhrzeit
  • IP-Adresse des Beschuldigten

Nach dem Auskunftsverfahren § 101 UrhG. ist die Kanzlei verpflichtet zu erklären, wie sie die Adresse des Betroffenen ermittelt hat.

Anschließend folgt, dass die Rechtsanwaltskanzlei vermutet, dass der Betroffene der Inhaber der genannten IP-Adresse ist und somit für die Verantwortung für die begangene Urheberrechtsverletzung trägt. Er ist somit zur Unterlassung und Schadensersatz verpflichtet. Bekräftigt wird die Aussage mit einem Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Abschließend folgt die Erklärung, dass die Rechtsverletzung Ansprüche auf Unterlassung, Kostenersatz und Schadensersatz nach sich ziehen. Es wird zudem eine Frist genannt, meist fünf bis sechs Werktage, in der die Unterlassungserklärung ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden soll.

Im Abmahnschreiben wird die Forderung genannt. In der Regel besteht die Forderung aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 Euro und Schadensersatz in Höhe von 450 Euro. Die Gesamtsumme der Forderung beträgt somit 956 Euro. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise wird der Schadensersatz bei Hörbüchern auf 300 Euro taxiert. Je nach Verstoß liegen die Pauschalbeträge zwischen 471 Euro und 956 Euro.

Abmahnung erhalten – was ist zu tun?

Ganz gleich, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben oder sich völlig unberechtigt beschuldigt fühlen, bewahren Sie zunächst Ruhe und überstürzen Sie nichts. Wir empfehlen folgende Vorgehensweise bei Filesharing Abmahnungen:

  • Schreiben Sie sich die Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die der Zahlung der Forderung auf.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf! Nicht per E-Mail, Post oder telefonisch. Vermeiden Sie alles, was den Schaden vergrößern kann.
  • Zahlen Sie vorerst nicht und unterschreiben Sie nichts, vor allem nicht die Unterlassungserklärung. Das Unterschreiben der Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Danach ist eine Anfechtung der Abmahnung durch einen von Ihnen bestellten Fachanwalt nur sehr schwer oder gar unmöglich.
  • Lassen Sie keine Frist verstreichen! Wir empfehlen, sich umgehend an einen Fachanwalt für Urheberecht zu wenden, der Ihnen hilfreich zur Seite steht. Bedenken Sie, dass Sie es bei der Abmahnung von Waldorf mit großen Unternehmen zu tun haben, deren Anwälte ebenfalls spezialisiert sind.

Wichtig: Auch wenn Sie sich unberechtigt beschuldigt fühlen oder sich über die Abmahnung ärgern, erliegen Sie auf keinen Fall der Versuchung, einfach gar nicht zu reagieren. Keine Reaktion kann für Sie sehr teuer werden und die Kosten für die Forderung bei Weitem um ein Vielfaches übersteigen. Der Grund: Die Kanzlei Waldorf wird bei Gericht eine einstweilige Verfügung einreichen. Daraus resultieren nicht selten weitere Prozesskosten in Höhe von einigen Tausend Euro.

Beratungshilfe bei niedrigem Einkommen

Sollten Sie wegen einem niedrigen Einkommen, die Kosten für einen Fachanwalt scheuen, so sollten Sie wissen, dass unter bestimmten Voraussetzungen beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragt werden kann. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Beratungsschein, mit dem Sie sich an einen Fachanwalt wenden können.

Haften Eltern für Ihre Kinder?

Viele Gerichte waren in der Vergangenheit nicht gerade dafür bekannt, in Filesharing-Fällen wohlwollend zugunsten der Abgemahnten zu urteilen. Jüngst hat das AG München, bei dem Fiele FIlesharing-Klagen anhängig sind, aber die Klage gegen einen abgemahnten Familienvater abgewiesen.

Das Amtsgericht München (Urteil vom 31. Oktober 2013, Az. 155 C 9298/13) gab dem abgemahnten Familienvater recht. Das Gericht stellte zunächst entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes klar, dass gegen den Anschlussinhaber eine Vermutung der Täterschaft spricht. Die Vermutung ist aber nach Ansicht des Richters am Amtsgericht vorliegend entkräftet worden. Der Familienvater hat ausreichend dargelegt, dass die ernsthafte Möglichkeit dahingehend besteht, dass allein seine Lebensgefährtin oder sein Sohn für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich sind. Dies erachtete das Amtsgericht München als ausreichend, um die Täterschaftsvermutung entfallen zu lassen. Der zuständige Richter legte dar, dass weitere Nachweise von dem Anschlussinhaber nicht verlangt werden können.

Nach lebensnaher Betrachtung kann der Anschlussinhaber nicht nachvollziehen, welches Familienmitglied sich ins Internet einwählt, wenn jedes Mitglied über einen eigenen Rechner verfügt. Nach Ansicht des Gerichts scheiden die beiden anderen im Haushalt lebenden Personen als Täter der Urheberrechtsverletzung auch nicht dadurch aus, dass der Anschlussinhaber keine Filesharing-Software oder Ähnliches gefunden hat. Dahingehend führte der Richter aus, dass die Software mittlerweile wieder gelöschte worden sein könnte oder so auf dem Rechner versteckt ist, dass sie nicht gefunden werden kann. Ebenso ist es denkbar, dass sich die Daten auf einer CD oder externen Festplatte befinden. Der Familienvater haftete daher weder als Täter noch als Störer.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil Bestand haben wird. Die Abmahner haeb angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einlegen zu wollen.

Das kann ein Fachanwalt für Sie tun

Eine Unterlassungserklärung muss modifiziert werden. Das bedeutet, dass Punkte in der Unterlassungserklärung so verändert werden müssen, dass daraus Vorteile für Sie entstehen können. Beispielsweise, dass Sie mit Ihrer Unterschrift kein Schuldeingeständnis absenden, wie es bei vorformulierten Unterlassungserklärungen der Fall sein kann. Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes betrifft folgende Punkte:

  • Rechtsverbindlichkeit der Unterlassungserklärung
  • Übernahme der Anwaltskosten
  • Anerkennung des Schadensersatzes durch einen Verstoß gegen das Urheberrecht
  • Anerkennung des Anspruchs auf Rechtspflicht
  • Eingrenzung oder Ausweitung des zu unterlassenen Verhaltens

Ihr Fachanwalt prüft darüber hinaus die veranschlagten Rechtsanwaltskosten im Abmahnschreiben. Die Rechtsanwaltskosten werden prozentual anhand des Streitwertes errechnet. Fällt der Streitwert niedriger aus, senken sich auch die Anwaltskosten. Im Rahmen eines Vergleichs kann Ihnen Ihr Fachanwalt helfen, die Kosten zu senken.

Auch ermittelt der Fachanwalt, ob und von wem der Lizenzschaden zu begleichen ist. Wurde die Urheberechtsverletzung, beispielsweise durch das Downloaden von illegal angebotenen Filmen, durch Dritte begangen, so liegt die Verantwortung beim Verursacher und nicht beim Inhaber der Internet-Adresse. Rechtsverletzungen durch Dritte kommen in Wohngemeinschaften vor oder aber auch innerhalb einer Familie, wenn minderjährige Kinder Filesharing betreiben.

Bei der Wahl eines Anwaltes, der Ihre Interessen vertreten soll, ist es wichtig darauf zu achten, auf welche Tätigkeitsgebiete dieser spezialisiert ist. Im Gegensatz zu einem Allgemein-Anwalt kann ein Fachanwalt für Urheberecht und Medienrecht besonders im Jahr 2013 in kürzerer Zeit Ihr Anliegen bearbeiten und spart Ihnen daher unnötige Kosten.

Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung

Eine Abmahnung ist nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern auch mit viel Aufwand und das nötige Wissen, wie eine Unterlassungserklärung zu bearbeiten ist. Verzweifeln müssen Sie deswegen nicht. Halten Sie sich an die Empfehlungen, vorerst nichts zu unterschreiben und zu zahlen, keinen Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen und sich die Fristen im Abmahnschreiben zu notieren. Anschließend wenden Sie sich an einen Fachanwalt und fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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skuldomg
Ich möchte mal meinen Fall schildern und damit hoffentlich ein paar Leuten weiterhelfen:Ha tte vor einigen Jahren drei Folgen einer TV-Serie heruntergeladen und relativ schnell trudelte Post von W+F ein. Ich hatte mich damals dann ausgiebig im Internet informiert und mit einer modifizierten Unterlassungser klärung reagiert, ohne Kommentarbrief o.ä., dh. keine sonstige Kommunikation. Das wurde so weit auch anerkannt, allerdings kamen weiter die bekannten Bettelbriefe.Das zog sich dann über lange Zeit so hin (ca. zwei Jahre). Nach einem Umzug vermutete ich zunächst, dass das ganze nun mehr oder weniger unter den Tisch gefallen sei, doch kamen dann die finalen Briefe mit Drohung der Klage. Nach dem Brief "Klagevorbereitu ngen abgeschlossen" wurde es mir dann zu heiß und ich informierte mich noch ein wenig weiter. Mein Streitwert lag bei knappen 3000€, und da ich es nicht riskieren wollte, dass W+F den fetten Fang weiterverfolgen , nahm ich die Hilfe von abmahnungshilfe .de in Anspruch.Mir ist klar, dass der gängige Ratschlag im Internet ist, das ganze auszusitzen oder spätestens jetzt einen Anwalt einzuschalten, aber für alle die nicht so ein Sitzfleisch haben ist das glaube ich eine super Lösung. Die Klagevorbereitu ng in meinem Fall kam mit einer First von weiteren 3-5 Tagen (unmöglich sowas). Innerhalb der nächsten zwei war die Sache dann geklärt, der Streitwert so gut wie gedrittelt und (was mir am Wichtigsten war) eine Ratenzahlung vereinbart.Abmahnungshilfe nimmt dann natürlich noch einen Anteil für ihre Dienste, da wurde in meinem Fall jedoch auch noch mal Rabatt erlassen, da meine Gesamtsumme so hoch war.Alles in allem also nur zu empfehlen!
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Marinator
Super Service, abmahnungshilfe .de, einfach und kostensparend.
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Marinator
Kann Ich auch bestätigen, schnell und übersichtli che Arbeit von abmahnungshilfe .de
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mark78
Ich bin da ja eher etwas skeptisch aber probieren geht über studieren!
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Guest
Kann ich bestätigen, Abmahnungshilfe .de ist ein guter und günstiger Service!
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anonym
Hilfreicher Text! Allerding lese in in Foren immer wieder, dass du einer modifizierten Unterlassungser klärung geraten wird. Auch weisen viel darauf hin, dass nicht unbedingt ein Anwalt einschalten muss sondern auch über Verhandlungspar teien wie abmahnungshilfe .de Erfolg haben kann.Ich denke man muss nicht immer zum Anwalt gehen
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