Altersprüfung im Online-Shop

Dürfen Online-Shop-Händler Tabak, Alkohol und E-Zigaretten ohne Altersnachweis verkaufen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Online-Handel von Tabak und nicht jugendfreie Medien sieht das Jugendschutzgesetz eine zweifache Altersprüfung vor.
  • Führen Händler diese in Ihrem Shop nicht durch, machen sie sich strafbar.
  • Der Online-Verkauf von Alkohol liegt dabei in einer rechtlichen Grauzone. Eine Altersprüfung sollte aber auch hier stattfinden.

Worum geht's?

Ballerspiele für die PlayStation ab 18 Jahren, Alkohol, Tabak oder nicht jugendfreie Filme dürfen im Einzelhandel nur an Erwachsene verkauft werden. Dafür dürfen Händler eine Altersprüfung durchführen und sich den Ausweis zeigen lassen. Aber wie läuft das im WWW ab? Müssen Online-Händler bei Ihren Kunden eine Altersprüfung durchführen? Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel.

 

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1. Rechtsgrundlage für Altersprüfungen von Adult Content

Rechtlich gesehen gibt es einige Bereiche, in denen eine Altersprüfung notwendig ist. Zum einen aus Gründen des Jugendschutzes bei sogenannten Adult-Angeboten. Zu nennen sind hier insbesondere jugendgefährdende Medien, unabhängig vom Trägermedium oder vom Format. 

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) erfordert sogenannte Altersverifikationssysteme. So kann der Händler sicherstellen, dass er einen nicht jugendfreien Inhalt wie Filme oder Spiele ab 18 Jahren nicht an Minderjährige verschickt. Eine Altersverifizierung kann über ein zweistufiges Verifikationsverfahren erfolgen.

Im Rahmen dieser zweistufigen Altersprüfung muss der Webshop-Betreiber nicht nur bei Vertragsschluss eine zuverlässige Altersverifikation beim Online-Verkauf durchführen. Die Ware muss außerdem vom volljährigen Besteller in Empfang genommen werden. So wird sichergestellt, dass Minderjährige keinen Dritten beauftragen, der die Bestellung für sie tätigt.

Anbieter können sich hier schnell nach § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) strafbar machen. Die strengen gesetzlichen Vorgaben in dieser Frage haben dazu geführt, dass XXX-Angebote aus dem Adult-Bereich heute selten aus Deutschland heraus betrieben werden.

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2. Ist eine Altersprüfung bei Tabak nötig?

Zigaretten dürfen im Ladengeschäft nicht oder nur eingeschränkt an Jugendliche verkauft werden. Seit April 2016 gilt für den Bereich "Verkauf von Tabak und E-Zigaretten" eine wichtige Änderung, die seitdem auch den Online-Handel umfasst:

“Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.”

In Abs. 4 konkretisiert der Gesetzgeber, dass der oben genannte Artikel auch nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten oder E-Shisha einschließt.

3. Problemfall Alkohol: Ist eine Altersprüfung im Online-Shop notwendig?

Bei Tabakwaren und bei nicht jugendfreien Medien regelt das JuSchG explizit, dass Händler eine Altersprüfung in Ihrem Online-Shop durchführen müssen. Aber wie sieht das Ganze beim Alkohol aus?

Anders als beim Tabak und den Medien ist im JuSchG bezüglich des Alkohols keine Sprache vom Versand- und Online-Handel. In diesem Zusammenhang könnte davon ausgegangen werden, dass Sie als Online-Händler von Spirituosen keine zweistufige Altersverifikation durchführen müssen.

Diese Annahme ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. Denn die vermeintliche “Lücke im Gesetz” wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Während das LG Koblenz (13.08.2007, AZ: 4 HK O 120/07) entschied, dass “Öffentlichkeit”, wie es im Gesetz heißt, den Versandhandel nicht einschließt, sieht das LG Bochum die Sachlage anders.

Laut einem Urteil vom 23.01.2019 (AZ: I-13 O 1/19) erstrecken sich die Abgabebeschränkungen von Alkohol auch auf den Online-Handel, weil der universelle Zugang zum Internet als “Öffentlichkeit” bezeichnet werden kann.

Aufgepasst!

Um auf Nummer Sicher zu gehen und sich keinen Rechtsstreit einzuhandeln, sollten Sie eine zweistufige Altersprüfung auch für Alkohol anbieten. Zum einen ist der Identitätscheck beim Bestellprozess vonnöten, sowie die Ausweiskontrolle bei der Lieferung.

4. Sind Altersabfragen in allen Online-Shops notwendig?

Ein weiterer Grund für eine Altersverifikation: Verträge  mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam, müssen also zu ihrer Wirksamkeit durch die gesetzlichen Vertreter (Eltern) genehmigt werden.

Ein Händler geht hier immer das Risiko ein, dass die Eltern das Geschäft nicht genehmigen. In diesen Fällen kann der Händler seinen Kaufpreisanspruch nicht gerichtlich durchsetzen. Insbesondere wenn der Händler bereits geliefert hat, geht er bei Verträgen mit Minderjährigen ein hohes wirtschaftliches Risiko ein.

Gegen eine generelle Altersabfrage von Kunden im Onlineshop kann aber das Datenschutzrecht (z. B. die DSGVO) sprechen. Hier gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Es dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer also nur die Daten erhoben werden, die zwingend für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung notwendig sind. 

Interessant:

Ob die Durchsetzbarkeit des Kaufpreisanspruchs von Online-Händlern ein solcher zwingender Grund ist, ist umstritten. Beim Jugendschutz mangelt es zumindest im Bereich des Alkohols an der expliziten Pflicht zur Altersprüfung im Online-Shop. 

5. Was müssen Shops & Händler tun?

Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas dürfen - genauso wie nicht jugendfreie Filme und Spiele - nur noch verkauft werden, wenn die Shops über ein entsprechendes Altersverifikationssystem verfügen. Shopbetreiber und Händler müssen das Alter der Nutzer zweimal prüfen und sicherstellen, dass:

  1. diese Produkte nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen im Shop "angeboten" werden und
  2. diese Produkte nicht an Kinder und Jugendliche ausgeliefert werden.

Das bedeutet, sowohl das "Anbieten" in einem Shop als auch die Auslieferung ohne Altersprüfung sind untersagt. Praktisch umsetzen lassen sich diese Vorgaben und Anforderungen eigentlich nur mit Altersverifikationssystemen wie dem Post-Ident-Verfahren oder einem SCHUFA Identitätscheck und der Ausweiskontrolle bei der Lieferung durch einen Versanddienstleister. Die Altersverifikationssysteme können oftmals als Shop-Plugin an den eigenen Onlineshop angebunden werden.

6. Welche Strafe droht, wenn ich mich als Betreiber nicht an die Altersprüfung in meinem Online-Shop halte?

Wenn Sie minderjährigen Personen trotz der Regelungen im Jugendschutzgesetz Tabak, nicht jugendfreie Filme und Spiele oder Alkohol verkaufen, ohne eine Altersüberprüfung durchzuführen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch die jeweiligen Bußgelder sind, entscheiden die Bundesländer. Einen Bußgeldrahmen bildet allerdings § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dementsprechend kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt
SEO-Redakteurin und Legal Writerin

Caroline Schmidt ist Online-Redakteurin und bei eRecht24 für Content und SEO zuständig. Als Legal Writer kümmert sie sich um die Aktualisierung bestehender Beiträge und bereitet sowohl alte als auch neue Texte verständlich auf. Nach ihrem Studium der Medienbildung konnte sie bereits erste redaktionelle Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten z. B. Arbeits-, Verkehrs- und Familienrecht sammeln.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

EF
Ist es möglich Alkohol im Onlineshop anzubieten und auch direkt bezahlen zu lassen, wenn die Abholung der Ware vor Ort nach Altersprüfung erfolgen muss?
6
Enes
und wie setzt man das ganze als Webseitenbetrei ber um? also wie bindet man die Altersverifikat ion in sein Wp Theme ein?
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Napoleone Marcus
Hallo.Hatte eine e-zigarette online bestellt.Beim Zustellen war niemand zuhause.Paket lag zur Abholung im DHL Shop. Mit Alterssichtkont rolle. Meine Mutter (67) wollte es mit ihrem und meinem Ausweis und mit einer Vollmacht von mir abholen.Es wurde ihr nicht ausgehändigt,ich muss es persönlich abholen.Ist das rechtens?LG Marcus
3
Rechtsanwalt Sören Siebert
Nein, das hat nichts miteinander zu tun.Die Gerichte haben die Ausweiskopie als wirksamen Alternsnachweis ja nicht abgelehnt, weil man einen Ausweis nicht kopieren darf. Sondern weil das als Altersnachweis schlicht ungeeignet ist, da jeder irgend einen beliebigen Ausweis kopieren und per E-Mail verschicken kann.
3
Max W.
Sehr geehrter Herr RA Siebert, mit Änderung des §20 PAuswG ist die Weitergabe von Ausweiskopien an Dritte durch und mit Zustimmung des Ausweisinhabers nun offiziell erlaubt. (5) Zum Zwecke des Jugendschutzes und mit Einwilligung des Ausweisinhabers dürfen die in § 5 Absatz 4 Satz 2 Nummer 6 und 7 genannten Daten aus der maschinenlesbar en Zone des Personalausweis es erhoben werden, um das Alter des Ausweisinhabers und die Gültigkeit des Ausweises zu überprüfen. Eine Speicherung der Daten ist unzulässig.Gehe ich recht in der Annahme, dass die Legitimation durch eine, mittels Datenübermittlun g an den Versandhändler übermittelt e Ausweiskopie und deren maschinelle oder manuelle Auswertung (natürlich unter Einhaltung geltender datenschutzrech tl. Vorgaben) die Anforderungen an den Jugendschutz im Versandhandel mit elektronischen Zigaretten erfüllen? (Natürlich mit dem Zusatz der Alterssichtprüfung bei Übergabe)Gr uß
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Can
Hallo Manuela,danke für deine Rückmeldung.So ganz transparent ist das nicht wirklich :(
1
Manuela Siebauer
Das weiß ich nicht. Bei E-Zigaretten gibt es auch keinen Tabak fällt aber dennoch in die Tabakproduktric htlinie. Ich kann mir vorstellen, dass es Shishas genauso betrifft.
1
Can
Hallo,betrifft es auch Shishas (keine E-Shishas)?Schließlich sind bei Shishas kein Tabak im Lieferung enthalten.MFGCan
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Swen
Hallo Manuela,Danke für das Feedback
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Manuela
Es muss definitiv beim Bestellprozess verifiziert werden. Da gibt es verschiedene Möglichkeite n. Schufa (keine Bonitätsabfrage) , Modul mit PersoCheck etc.
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