Markenrecht: Apple streitet mit Touristik-Verband um Apfel-Logo

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Worum geht's?

Bei Markenzeichen, die dem des angebissenen Apfels ähnlich sehen könnten, versteht der IT-Riese aus Cupertino keinen Spaß. Das musste jetzt ein kleiner Marketingverein aus der Nähe von Bonn erfahren. Sechs linksrheinische Gemeinden entwickelten dort ein apfelförmiges Logo zum Bewerben eines Fahrradrundwegs. Und erhielten wenig später Post von deutschen Apple-Anwälten.

Der Knackpunkt: Ein Blatt am Fruchtstängel

Bei dem Streitobjekt handelt es sich um einen stilisierten roten Apfel mit leuchtend grünen Blatt neben dem Stiel. Im Inneren der Frucht steht in großen Lettern der Schriftzug „APFELROUTE“. Das Symbol ziert Webseite, Flyer und Aufkleber, mit denen der Rhein-Voreifel Touristik e.V. auf seinen neuen Radwanderweg aufmerksam machen will. Denn die Strecke führt mitten durch Nordrhein-Westfalens größtes Obst- und Gemüseanbaugebiet. Doch statt die feierliche Eröffnung Ende Mai vorzubereiten, müssen sich die RVT-Mitglieder nun mit Markenrecht auseinandersetzen. Denn beim Computerkonzern Apple ist man der Meinung, der rote Apfel aus dem Rheinland habe zu starke Ähnlichkeit mit dem eigenen Logo.

Widerspruch vorhersehbar?

Im Herbst vergangenen Jahres hatten die Entwickler der „Apfelroute“ das Zeichen für verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen beim Patent- und Markenamt angemeldet. Die Behörde kontrolliert dabei nicht, ob bereits eine ähnliche Marke existiert. Interessenten sollen über eine Recherche im Register selbst sicherstellen, dass ihr Entwurf keine älteren Rechte verletzt. Dass Apple-Logo dürfte den Marketing-Leuten aus dem Rheinland bekannt gewesen sein. Dass man es mit dem eigenen Symbol verwechseln könnte, hätten sie allerdings nicht erwartet.

Tourismus-Verband: Das Blatt muss bleiben!

Doch die Apple-Anwälte sahen zahlreiche Ähnlichkeiten: in der „Öffnung nach rechts“, in dem abgebildeten Blatt sowie im Klang- und Schriftbild der Marke. Man forderte den Verein deshalb auf, das stilisierte Blatt zu entfernen und die Markenanmeldung auf wenige Klassen einzuschränken. Ein zu Hilfe gezogener Fachanwalt für Markenrecht hält den Widerspruch aus den USA zwar für wenig aussichtsreich. Doch die RVT will eine außergerichtliche Einigung. Als Kompromiss bietet sie daher an, den Markenanspruch radikal einzuschränken: auf „den Radweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel“. So hofft man, den von Apple geforderten Verzicht auf das grüne Blatt zu umgehen. Denn eine Umgestaltung des Logos auf sämtlichen Schildern und Marketingunterlagen würde das Budget des Tourismusverbands übersteigen.

Fazit

Am 19. Mai soll die „Apfelroute“ feierlich eröffnet werden – natürlich mit dem vollständigen Logo. Ob bis dahin eine Einigung mit Apple gelungen ist, scheint fraglich. Eins ist aber klar: Der Protest des IT-Riesen hat dem Radwanderweg schon jetzt zu enormer Bekanntheit verholfen.

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Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.


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