Website, Facebook, Marketing & Co: Als Existenzgründer rechtssicher im Netz

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Worum geht's?

Selbständige und Startups müssen sich neben ihrer eigentlichen Geschäftsidee um zahlreiche Frage kümmern: Marketing, Steuern, Buchhaltung, der richtige Provider oder die passende Unternehmensform. Hinzu kommen zahlreiche rechtliche Fallstricke. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Beim Erstellen einer eigenen rechtssicheren Webseite, der Präsentation in sozialen Medien wie Facebook oder des rechtssicheren Marketings per E-Mail oder Newsletter sind gerade Gründer mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Oft werden diese Punkte aber aus Zeit- oder Geldmangel nicht angegangen. Die Folge sind oft Abmahnungen, noch bevor das eigene Unternehmen richtig durchstarten kann.

Wir erklären in einer umfangreichen Übersicht die 10 häufigsten Fehler und Abmahnfallen im Zusammenhang mit Existenzgründern im Netz und zeigen Ihnen, wie Sie diese Fehler vermeiden.

Die rechtssichere Website für Startups und Unternehmer

Die eigene Website ist für Gründer - und eigentlich für alle Unternehmer - ein Muss. Bei der Darstellung des Unternehmens und dem Abschluss von Verträgen im Netz gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Fallstricke, die zu beachten sind.

1. Die richtige Domain

Schon bei der Wahl der Domain heisst es: Augen auf! Bei der Domainregistrierung müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere Auseinandersetzungen im Bereich Markenrecht können schnell sehr teuer werden.

Die häufigsten Abmahnfallen bei der Domainregistrierung:

Domians, die gegen fremde Markenrechte verstoßen

Domains, die unzulässige Gattungsbegriffe enthalten

Domains, die gegen Namensrechte verstoßen

2. Das korrekte Impressum

Ein fehlerhaftes Impressum ist einer der Abmahnklassiker schlechthin. Anders als bei privaten Webseiten gibt es für Webseiten von Unternehmen zahlreiche gesetzliche Vorgaben, was die inhaltlichen Angaben und die Platzierung des Impressums angeht. Was konkret in ein Impressum gehört, hängt insbesondere von der Unternehmensform und Ihrem Geschäftsmodell ab.

Weiterführende Informationen zum Thema Impressum

Impressumspflicht bei Webseiten

Mit unserem kostenfreien Impressums-Generator können Sie ein auf Ihr Unternehmens angepasstes und rechtssicheres Impressum erstellen und direkt in Ihre Website einbinden.

3. Die Datenschutzerklärung

Wenn Sie personenbezogene Daten der Kunden erheben, etwa über Kontakt- oder Bestellformulare, müssen Sie den Nutzern im Rahmen einer Datenschutzerklärung darstellen, welche Daten erhoben werden, zu welchen Zwecken diese erhoben werden und ob und an wen diese Daten ggf. übertragen werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz

Eine kostenlose Datenschutzerklärung können Sie über unseren Muster-Disclaimer erstellen. Enthalten Sie hier auch Klauseln zu Facebook, Google Analytics und X (ehemals Twitter).

Wenn Sie als Dienstleister oder Shopbetreiber Verträge über Ihre Website abschließen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, da hier eine individuelle und deutlich umfangreichere Datenschutzerklärung, abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell, notwendig ist.

4. Google Analytics & Co: Vorsicht bei Tracking Tools

Auch Daten, die über Tracking-Tools wie GoogleAnalytics, etracker & Co erhoben werden, können nach Auffassung der Datenschutzbehörden zu den personenbezogenen Daten zählen.

Weitergehende Informationen zur rechtssicheren Nutzung von Tracking-Tools:

Tracking, Analysetools und Webcontrolling: Was ist datenschutzrechtlich erlaubt?

Google Analytics rechtssicher nutzen: Was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen

5. Achtung Abmahnfalle: Die Inhalte der Website

Achten Sie bei den Inhalten der Website darauf, dass Sie Texte, Bilder, Videos und Musik entweder selbst erstellt haben oder hierüber entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen haben. Andernfalls drohen Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten.

WICHTIG: Rechtlich immer geschützt sind Bilder. Aber auch bei Texten dürfen Sie sich nicht einfach im Netz und bei der Konkurrenz bedienen!

Weiterführende Informationen zum Thema Urheberrecht und Content

Achtung Abmahnung: Bilder und Videos auf der eigenen Website rechtssicher nutzen

Facebook, X (Twitter), Youtube & Co.: Wann dürfen Sie fremde Logos auf der eigenen Website nutzen?

Dienstleister und Online-Shops: Verträge im Internet

Wenn Sie als Unternehmer mit Kunden direkt über Ihre Website Verträge abschließen wollen, sind die wichtigsten Punkte, zu denen Sie sich Gedanken machen sollten die Punkte Vertragsschluss, AGB und Fernabsatzrecht.

Vertragsschluss im Internet Sie können problemlos über die eigene Website verbindliche Verträge abschließen. Wichtig ist dabei, dass Sie beim Vertragsschluss aber bestimmte Vorgaben beachten müssen, um rechtssichere Verträge abzuschließen und diesen Vertragsschluss später ggf. auch beweisen und dokumentieren können.

6. AGB für Shops und Dienstleister

Die Möglichkeiten, wegen unzulässiger AGB-Klauseln oder selbst ersteller und kopierter AGB abgemahnt zu werden, sind nahezu grenzenlos. Wichtig ist zudem: Sie müssen Ihre AGB auch wirksam und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einbinden. Es genügt nicht, AGB einfach irgendwo auf die Website einzustellen oder zu verlinken.

Weiterführende Informationen zum Thema AGB

AGB und Onlineshops

AGB: Benötigen Webdesigner, Portalbetreiber und Webagenturen Allgemeine Geschäftsbedingungen?

7. Widerrufsrecht und Fernabsatzrecht

Wenn Sie als Diensteister oder Shopbetreiber Verträge mit Nutzern über das Internet abschließen, sind die zahllosen Vorgaben des Fernabsatzrechts zu beachten.

Die häufigsten Abmahnfallen sind hier eine fehlende oder veraltete Widerrufsbelehrung sowie insbesondere bei Onlineshops die unzureichende Umsetzung der vor- und nachvertraglichen Informationspflichten des Fernabsatzrechts.

Weiterführende Informationen zum Thema Widerrufsrecht

Das aktuelle Widerrufsrecht: Was Online-Shopbetreiber und eBay-Händler wissen müssen

eRecht24- E-Book "Neues Widerrufsrecht 2012: Onlineshops, eBay & Co rechtssicher gestalten"

Neue Buttonlösung: Was Shopbetreiber, eBay-Händler und Dienstleister jetzt wissen müssen

Marketing und Social Media

Der Bereich der Werbung ist durch das Wettbewerbsrecht in Deutschland strakt reglementiert. Abmahnungen und Gerichtsverfahren wegen (angeblich) unzulässiger Werbemaßnahmen sind unter Wettbewerbern an der Tagesordnung.

Auch soziale Netzwerke werden von Startups verstärkt genutzt, um das eigene Unternehmen bekannt zu machen und den Kontakt mit den Kunden zu pflegen. Auch heir gibt es aber rechtliche Vorgaben zu beachten.

8. Ihr Unternehmen auf Facebook

Aufgrund der Masse an Nutzern ist im Social Media Marketing vor allem Facebook interessant. Für Sie als Unternehmer sind hier insbesondere die Punkte rechtssichere Facebook Fanpage und die Möglichkeiten des Marketing auf Facebook wichtig.

Weiterführende Informationen zum Thema Facebook

Facebook-Marketing: So nutzen Sie Facebook-Pages rechtssicher für Ihr Unternehmen

Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Facebook Impressum

9. Google AdSense und AdWords

Auch bei klassicher Werbung wie etwa das Schalten von Anzeigen bei Google lauern zahlreiche Fallen. Insbesondere Markenrechtsverletzungen bei Google AdWords werden häufig abgemahnt.

Weiterführende Informationen zum Thema Markenrechtsverletzungen bei Google-AdWords: So vermeiden sie Abmahnungen

10. E-Mail-Marketing

Werbung per Newsletter und E-Mail ist weiterhin die am meist genutzte Form, um auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen. Wichtig sind hier folgende Punkte:

  • Strenges Double opt in bei der Anmeldung
  • Vorsicht beim Kauf von E-Mail-Adressen
  • Achten Sie auch bei Newslettern auf urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Bilder, Texte oder Grafiken
  • Bei Werbung im Newsletter: Wettbewerbsrecht beachten

Weiterführende Informationen

Rechtssicheres E-Mail Marketing


Empfehlung für Existenzgründer

 


 

Weitere Informationen für Webseitenbetreiber

 

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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