Start-Ups: Alles zur GmbH & Co. KG

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Worum geht's?

Sie wollen eine Gesellschaft gründen, wissen aber nicht welche? Vielleicht passt ja die GmbH & Co. KG genau zu Ihnen. Mit unserem Grundlagen-Ratgeber wollen wir Ihnen diese Gesellschaftsform ein bisschen näherbringen. Wir stellen Ihnen die Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG vor und erklären Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie zu der Gesellschaft kennen sollten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Allgemeines zur GmbH & Co. KG
  2. Vor- und Nachteile einer GmbH & Co. KG
  3. Gründung einer GmbH & Co. KG: Gesellschaftsvertrag/ Gesellschaftsverträge abschließen und Eintragung im Handelsregister
  4. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG
  5. Die Beitragspflichten der Gesellschafter
  6. Das Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG
  7. Haftung der Gesellschafter
  8. Vertretung und Geschäftsführung der GmbH & Co. KG
  9. Buchhaltung der GmbH & Co. KG
  10. Besteuerung der GmbH & Co. KG
  11. Checkliste

1. Allgemeines zur GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (kurz: KG). Aber was macht die GmbH & Co. KG eigentlich so besonders? Hierzu müssen wir ein bisschen ausholen:

Die KG selbst gehört zu den sogenannten Personengesellschaften und besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern.

•    Diese heißen „Komplementär“ und „Kommanditist“.

Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Gesellschaftern ist wichtig, da sich beide in ihrer Haftung unterscheiden. So haftetet der Komplementär neben der KG persönlich, d.h. mit seinem Privatvermögen. Die Haftung des Kommanditisten ist hingegen auf die Höhe seiner Einlage begrenzt. Außerdem betrifft die Unterscheidung zwischen den beiden Gesellschaftern auch die Geschäftsführung und Vertretung der KG (dazu später mehr).

•    Achtung: Das besondere an der GmbH & Co. KG ist, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) die Rolle des Komplementärs übernimmt. Sie wird deswegen auch als „Komplementär-GmbH“ bezeichnet.     

Zusammengefasst kann man die GmbH also als eine Art „kombinierte“ Gesellschaft beschreiben, die sich aus einer GmbH und einer KG zusammensetzt.

2. Vor- und Nachteile einer GmbH & Co. KG

Die Gründung einer GmbH & Co. KG hat einige Vorteile, aber auch Nachteile. Überlegen Sie sich gut, welche Punkte für Sie überwiegen. Nur so können Sie entscheiden, ob diese Gesellschaft zu Ihnen passt.

Zu den Vorteilen der GmbH & Co. KG gehört:

Die Gründung einer GmbH & Co. KG vermeidet die Haftungsrisiken einer „normalen“ KG (d.h. die unbeschränkte Haftung des Komplementärs).

Die GmbH & Co. KG kann von einem „gesellschaftsfremden“ Geschäftsführer geführt werden.

Die GmbH & Co. KG ist eine flexible Gesellschaftsform.

Bedenken Sie aber auch die Nachteile dieser Gesellschaftsform:

Der Gründungsaufwand ist hoch, da zwei Gesellschaften (GmbH und KG) gegründet werden müssen (Achtung: Ohne Rechtsberatung geht nichts).

Die Gründung ist im Vergleich zu anderen Gesellschaften kostenintensiv. Außerdem müssen Sie viele Formalitäten beachten.

Die GmbH & Co. KG erfordert einen hohen Buchführungsaufwand.

3. Gründung einer GmbH & Co. KG: Gesellschaftsvertrag/ Gesellschaftsverträge abschließen und Eintragung im Handelsregister

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Wie bei jeder anderen Gesellschaft auch, steht auch bei der Gründung einer GmbH & Co. KG der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages an erster Stelle. Wie bereits angedeutet, brauchen Sie mindestens zwei Gesellschafter für die Gründung. Die Rolle des Komplementärs übernimmt eine GmbH. Außerdem brauchen Sie mindestens einen Kommanditisten, der sich an der Gesellschaft beteiligen soll.

•    Achtung: Sofern die GmbH nicht schon errichtet worden sein sollte, ist ein zweiter Gesellschaftsvertrag nötig. Und für den Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist so einiges nötig: Das Gesetz schreibt bei der GmbH ein Mindestkapital von satten 25.000 Euro vor.  Außerdem müssen Sie den Gesellschaftsvertrag der GmbH von einem Notar beurkundet lassen und die Gesellschaft ins Handelsregister eintragen. Dafür fallen weitere Kosten an.

Im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag der GmbH schreibt das Gesetz für den Vertrag der KG keine besondere Form vor. Wie Sie sich als smarter Gründer aber sicherlich denken können, ist es bei der Gründung der KG sinnvoll, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Hierdurch können Sie alle wichtigen Punkte für sämtliche Beteiligten nachhaltig dokumentieren.  

Wenn der Gesellschaftsvertrag zwischen der Komplementär-GmbH und dem bzw. den Kommanditisten steht, müssen Sie die GmbH & Co. KG noch zum Handelsregister anmelden.

Abschließend haben wir noch mal die einzelnen Schritte für Sie zusammengefasst:
(1)    Komplementär-GmbH gründen (falls diese noch nicht besteht)
(2)    Gesellschaftsvertrag der KG abschließen (Gesellschafter sind die Komplementär-GmbH und mindestens ein weiterer Kommanditist)
(3)    GmbH & Co. KG zum Handelsregister anmelden

4. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Damit das spätere Geschäft reibungslos läuft, sollten Sie im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG alle wichtigen Punkte regeln. Aber was gehört in den Vertrag so alles rein? Typischerweise finden sich im Gesellschaftsvertrag Regelungen zu folgenden Themengebieten:

•    Firma (xyz GmbH & Co. KG) und Sitz der Gesellschaft
•    Beginn und Dauer der Gesellschaft
•    Angaben zum Geschäftsjahr
•    Gegenstand / Zweck der Gesellschaft
•    Angaben zu den Gesellschaftern und ihren Einlagen
•    Geschäftsführung und Vertretung der GmbH & Co. KG
•    Regelungen zu den Gesellschaftsversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen
•    Beteiligung der Gesellschafter an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschafter
•    Regelungen zu Kündigungen der Gesellschafter
•    Ausschluss von Gesellschaftern

Das sind natürlich nur ein paar denkbare Regeln. Ratsam ist es, wenn Sie sich zum dem konkreten Inhalt des Gesellschaftsvertrags beraten lassen.

5. Die Beitragspflichten einer GmbH & Co. KG

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Ein wichtiger Punkt im Gesellschaftsvertrag sind die Einlagen der Gesellschafter.

•    Tipp: Üblich ist es, dass sich der Beitrag der Komplementär-GmbH auf die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG und die Übernahme der persönlichen Haftung beschränkt.

Besonders wichtig sind die Einlagen, die die Kommanditisten leisten. Hiervon hängt nämlich Ihre Haftung ab (dazu später mehr). Üblich ist es, dass die Kommanditisten einen Geldbeitrag leisten. Dessen Höhe können Sie für jeden Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag nach Belieben festlegen.

Doch Geld ist nicht alles: Sie können im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co KG auch vereinbaren, dass die Kommanditisten anstatt einer Geldeinlage einen Sachbeitrag leisten.

6. Das Gesellschaftsvermögen einer GmbH & Co. KG

Das Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG unterliegt einer sogenannten gesamthänderischen Bindung. Aber was heißt das eigentlich?

Einfach gesagt bedeutet das, dass keiner der Gesellschafter (also weder die Komplementär-GmbH, noch die Kommanditisten) über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen alleine verfügen darf. Das Vermögen steht also allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Deswegen können nur alle Gesellschafter gemeinsam über das Vermögen bestimmen. Man spricht deswegen auch davon, dass nur alle Gesellschafter „mit gesamter Hand“ über Teile des Gesellschaftsvermögens verfügen dürfen.

•    Tipp: Verwechseln Sie nicht das Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG mit dem Vermögen der einzelnen Gesellschafter. Das Gesellschaftsvermögen ist gerade nicht das (Privat- )Vermögen der Gesellschafter.  

7. Vertretung und Geschäftsführung der GmbH & Co. KG

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Um wirtschaften zu können, braucht die GmbH & Co. KG natürlich auch eine Geschäftsführung und Vertretung. Aber wer ist dafür zuständig?

Bei der GmbH & Co. KG gilt im Grundsatz erst einmal auch das, was für eine KG gilt:

Für die Geschäftsführung (d.h. die interne Leitung und Verwaltung der GmbH & Co. KG) und die Vertretung nach außen (also gegenüber Kunden, Lieferanten, Kreditgebern etc.) ist der Komplementär zuständig.

Die Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung und Vertretung der KG ausgeschlossen.

Das Besondere bei einer GmbH & Co. KG: Bei einer „normalen“ KG ist der Komplementär eine sogenannte „natürliche Person“, d.h. ein Mensch.  Bei der GmbH & Co. KG hingegen ist der Komplementär eine andere Gesellschaft, nämlich eine GmbH. Und die wird wiederrum von ihrem Geschäftsführer vertreten.

•    Im Klartext: Der Geschäftsführer der GmbH ist also letztendlich auch der Geschäftsführer der GmbH & Co. KG und vertritt diese.

Und das kann einen Vorteil haben: Normalerweise müssen Personengesellschaften (zu der auch die KG gehört) durch ihre Gesellschafter vertreten werden. Dieses Prinzip der sogenannten „Selbstorganschaft“ können Sie bei der GmbH & Co. KG umgehen.

Denn: Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH muss nämlich nicht Gesellschafter der GmbH sein. Im Klartext: Auch eine „gesellschaftsfremde“ dritte Person kann Geschäftsführer in einer GmbH und letztlich auch der GmbH & Co. KG sein.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein eigentlich nicht geschäftsführungs- und vertretungsbefugter Kommanditist nun doch die Geschäfte der GmbH & Co. KG führen und die Gesellschaft vertreten kann. Das geht, wenn der Kommanditist selbst Geschäftsführer der GmbH ist.

8. Haftung der Gesellschafter

Einer der wohl wichtigsten Punkte bei der Wahl einer bestimmten Gesellschaft ist, wie es um die Haftung der Gesellschafter bestellt ist. Zu der GmbH & Co. KG sollten Sie sich dazu Folgendes merken:

Der Komplementär einer KG haftet unbeschränkt mit seinem eigenen Vermögen. Normalerweise bedeutet das also, dass der Komplementär einer KG mit seinem Privatvermögen geradestehen muss.

•    Smarte Gründer wissen: Da der Komplementär bei der GmbH & Co. KG eine GmbH ist, ist die Haftung letztlich doch beschränkt. Denn: Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der GmbH-Gesellschafter wird hingegen nicht angetastet.

Auch der Kommanditist haftet nur begrenzt, nämlich bis zur Höhe seiner Einlage. Hat er die Einlage noch nicht vollständig erbracht, haftet er mit seinem Privatvermögen in Höhe der noch ausstehenden Summe. Die persönliche Haftung des Kommanditisten scheidet aber aus, wenn er seine Einlage vollständig erbracht, also der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hat.

9. Buchhaltung einer GmbH & Co. KG

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Den Aufwand für die Buchhaltung der GmbH & Co. KG sollten Sie nicht unterschätzen. Im Folgenden wollen wir Ihnen kurz ein paar Grundlagen näherbringen:  

Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch die GmbH & Co. KG besteht die Pflicht aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) Bücher zu führen. Außerdem müssen Sie für jeden der beiden Gesellschaften einen Jahresabschluss erstellen. Dabei gelten zum Teil sehr umfangreiche gesetzliche Vorgaben. Scheuen Sie also nicht, sich zu diesem Themengebiet fachkundig beraten zu lassen.

Hinzu kommt, dass die Jahresabschlüsse der Komplementär-GmbH und der GmbH & Co. KG im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden müssen.

10. Besteuerung der GmbH & Co. KG

Auch die Besteuerung der GmbH & Co. KG ist komplex.

Hier sind ein paar Grundlagen:

Die Versteuerung der Gewinne aus der Geschäftstätigkeit der GmbH & Co. KG fällt nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den einzelnen Gesellschaftern an. Für die Kommanditisten bedeutet das, dass sie die Gewinne im Rahme der Einkommenssteuer versteuern müssen. Bei der Komplementär-GmbH erfolgt die Besteuerung der Gewinne mittels der Körperschaftssteuer.

Die GmbH & Co. KG selbst ist aber gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig.

•    Tipp: Die Einzelheiten der Besteuerung sind sehr umfangreich. Eine gute Übersicht zu diesem Thema finden Sie in dem Ratgeber der IHK Aachen, den Sie unter folgender Adresse finden können: 
https://www.aachen.ihk.de/recht/rechtsinformationen/aktuelle-dokumente-zum-thema-recht/gmbh-co-kg-gruendung-einer-gmbh-co-kg-607662#titleInText11
   

11. Checkliste

 

Haben Sie die Vor- und Nachteile einer GmbH & Co. KG im Blick

Wie jede andere Gesellschaft auch, hat auch die GmbH & Co. KG so ihre Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist, dass Sie mit der GmbH & Co. KG die Haftungsrisiken einer „normalen“ KG (unbeschränkte Haftung des Komplementärs) vermeiden können. Allerdings ist der Gründungsaufwand sehr hoch, da Sie neben der KG auch noch eine GmbH gründen müssen.

 

 

Gründung: Zwei Gesellschaften sind nötig

Da die Rolle des Komplementärs in der GmbH & Co. KG eine GmbH übernimmt, müssen Sie diese erst einmal gründen, sofern sie noch nicht besteht. Außerdem ist dann noch der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages der GmbH & Co. KG nötig. Letztere müssen Sie dann noch zum Handelsregister anmelden.

 

 

Beiträge der Gesellschafter können unterschiedlich sein

Der Beitrag der Komplementär-GmbH beschränkt sich typischerweise auf die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haftung. Die Kommanditisten erbringen in der Regel Geldeinlagen. Es sind aber auch Sacheinlagen möglich.

 

 

Geschäftsführung und Vertretung ist Aufgabe der Komplementär-GmbH

Die Komplementär-GmbH übernimmt bei der GmbH & Co. KG die Geschäftsführung und Vertretung. Die GmbH wird wiederrum von ihrem Geschäftsführer vertreten. Das kann auch eine „gesellschaftsfremde“ dritte Person sein.

 

 

Haftung: Begrenzte Haftung aller Gesellschafter

Die Komplementär-GmbH haftet zwar unbeschränkt. Allerdings ist deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sodass das Privatvermögen der GmbH-Gesellschaft unberührt bleibt. Die Kommanditisten haften begrenzt in Höhe ihrer Einlage.

 

 

Buchführung: Gesetzliche Vorgaben sind umfangreich

Der Aufwand für die Buchführung der GmbH & Co. KG ist im Vergleich zu anderen Gesellschaften relativ hoch. U.a. müssen Sie für gleich zwei Gesellschaften (nämlich die Komplementär-GmbH und die GmbH & Co. KG) Bücher führen und Jahresabschlüsse erstellen.

 

 

Besteuerung: Es fallen unterschiedliche Steuern an

Auch steuerlich müssen Sie einiges beachten. Es fallen unterschiedliche Steuerarten an. Grundsätzlich versteuern die Kommanditisten ihre Anteile am Gewinne im Rahmen der Einkommenssteuer. Bei der Komplementär-GmbH fällt u.a. die Körperschaftssteuer an. Außerdem ist die GmbH & Co. KG gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig.

 

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