Start-Ups: Eine GmbH gründen in 5 Schritten

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Worum geht's?

Sie wollen mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen an den Start gehen und dafür eine Gesellschaft gründen? Dann könnte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genau die richtige Gesellschaftsform für Sie sein. Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile der Gesellschaft und zeigen Ihnen wie die Gründung einer GmbH funktioniert.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Vor der Gründung: Bedenken Sie die Vor- und Nachteile
  2. Was brauchen Sie für die Gründung einer GmbH?
  3. Gesellschaftsvertrag: Was gehört rein?
  4. Notarielle Beurkundung: Was kommt auf Sie zu?
  5. Ziellinie: Eintragung im Handelsregister

1. Vor der Gründung: Bedenken Sie die Vor- und Nachteile

Bevor Sie sich für die Gründung einer GmbH entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile dieser Gesellschaft gegeneinander abwägen. Nur so können Sie entscheiden, ob die Gesellschaft die richtige für Sie ist.

Dies sind einige Vorteile der GmbH:

Gesellschafter kann eine einzelne Person sein (sogenannte „Ein-Personen GmbH“)

Haftung auf das Vermögen der GmbH begrenzt (im Klartext: Schutz Ihres Privatvermögens)

Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr (z.B. bei Kunden und Kreditgebern)

Es gibt aber auch einige Nachteile. Dazu gehören z.B.:

Hohes Mindestkapital erforderlich

Gründung bringt weitere Kosten mit sich (notarielle Beurkundung und Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister)

Viele gesetzliche Pflichten gehen mit der GmbH einher (z.B. Pflicht zur Buchführung und zur Erstellung von Bilanzen)

Tipp: Einige weitere Vor- und Nachteile, sowohl zur GmbH als auch zu anderen Gesellschaftsformen können Sie hier lesen: https://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6241-unternehmensform-existenzgruendung.html

2. Was brauchen Sie für die Gründung einer GmbH?

Wie bereits eben angedeutet, brauchen Sie schon ein wenig Startkapital, um eine GmbH gründen zu können. Nötig sind mindestens 25.000 Euro Stammkapital. Außerdem sollten Sie wissen, dass sich die Gründung in mehreren Schritten vollzieht. Der Ablauf sieht dann so aus:  

1)    Entschluss zur Gründung einer GmbH und Erstellung eines Gesellschaftsvertrages („Satzung“)
2)    Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
3)    Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister

Für die Gründung einer GmbH ist es ratsam, sich professionelle Hilfe beim Rechtsanwalt bzw. Notar zu holen. Denn: Die Feinheiten stecken im Detail. In den folgenden Abschnitten wollen wir Ihnen aber die grundlegenden Schritte erklären, die Sie bei der Gründung einer GmbH durchlaufen müssen.

3. Gesellschaftsvertrag: Was gehört rein?

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Am Anfang steht Ihr Entschluss entweder alleine oder mit mehreren Partnern eine GmbH zu gründen. Und schon stehen Sie vor der ersten größeren Herausforderung. Sie müssen sich nämlich Gedanken über den Gesellschaftsvertrag machen. Außerdem braucht jede GmbH mindestens einen Geschäftsführer. Das können Sie selbst oder eine andere verlässliche Person sein.

Aber was muss in den Gesellschaftsvertrag eigentlich rein?

Folgende Punkte müssen Sie in jedem Fall im Vertrag aufnehmen:

Firma, d.h. den Namen (z.B. XY GmbH) und den Sitz der Gesellschaft

Gegenstand des Unternehmens (z.B. Einzelhandel mit Produkt X)

Betrag des Stammkapitals (zur Erinnerung: mind. 25.000 Euro)

Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile (z.B. Herr/Frau XY übernimmt 10.000 Geschäftsanteile zu einem Wert von je einem Euro)

Vorsicht Abmahnung: Passen Sie bei der Namensfindung auf. Wählen Sie keinen Namen für Ihre GmbH, an dem andere Rechte haben. Besonders bereits vorhandene Marken können Ihnen bei der Firmenwahl einen Strich durch die Rechnung machen. Ratsam kann z.B. eine vorherige Ähnlichkeitsrecherche im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder im Handelsregister sein.

Zusätzlich zu den verpflichtenden Mindestangaben können Sie im Gesellschaftsvertrag natürlich auch weitere, sinnvolle Regelungen treffen. Wichtige Punkte wie „Was passiert beim Ausscheiden eines Gesellschafters?“ oder „Was darf der Geschäftsführer?“ können Sie im Gesellschaftsvertrag regeln. Empfehlenswert ist es hier natürlich, Hilfe beim Rechtsanwalt bzw. Notar einzuholen.

Tipp: Um einen Überblick über die Regelungen einer GmbH-Satzung zu bekommen, bieten die Industrie- und Handelskammern Musterverträge an. Ein Bespiel der IHK Berlin hierzu können Sie unter folgender Adresse abrufen: https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/downloads/2253426/34a640aa0100daf17f3bff562b64c974/Merkblatt-Muster-Gesellschaftsvertrag_GmbH-data.pdf

Wichtig zu wissen ist auch, wie es in dieser Phase der Gründung um Ihre Haftung bestellt ist. In der Zeit zwischen dem Entschluss eine GmbH zu gründen und der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sprechen Juristen von einer sogenannten „Vorgründergesellschaft“. Dies ist noch keine GmbH.  Das hindert Sie natürlich nicht, schon erste Geschäfte zu tätigen. Für Sie wichtig zu wissen ist aber, dass Sie und Ihre Mitstreiter in diesem Zeitpunkt persönlich (d.h. mit Ihrem Privatvermögen) haften, falls etwas schief gehen sollte.  

4. Notarielle Beurkundung: Was kommt auf Sie zu?

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Anders als bei vielen anderen Gesellschaftsformen, reicht es bei einer GmbH nicht aus, wenn Sie den Gesellschaftsvertrag schriftlich oder gar mündlich schließen. Um wirksam zu sein, müssen Sie den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen. Aber was heißt das eigentlich?

Die notarielle Beurkundung ist eine besondere Form des Vertragsschlusses. Im Klartext: Sie müssen zum Notar. In dem Termin beim Notar wird hauptsächlich der Inhalt des Gesellschaftsvertrages besprochen. Nachdem etwaige Fragen geklärt sind, leisten alle Beteiligten ihre Unterschriften und der Notar beurkundet den Vertrag. Nun sind Sie der Gründung Ihrer GmbH einen Schritt weiter.

Hinweis: Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, die höchstens aus drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer besteht, können Sie die Gründung auch im „vereinfachten Verfahren“ gründen. Hierdurch lassen sich Kosten sparen. Für das vereinfachte Gründungsverfahren hat der Gesetzgeber ein Musterprotokoll zur Verfügung gestellt (abrufbar hier: http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008/j2026_0010.pdf).

Der Nachteil dieses Gründungsverfahren ist aber, dass Sie das Musterprotokoll nur unverändert verwenden dürfen. Sprich: Sie dürfen keine vom Gesetz abweichenden Regelungen treffen. Ihre Gestaltungsfreiheit ist dadurch also eingeschränkt.

Nach der notariellen Beurkundung haben Sie nun schon eine „Vor-GmbH“ oder „GmbH in Gründung“. Da die GmbH aber noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, müssen Sie den Firmenzusatz „GmbH i.G.“ verwenden. Nur so kann der Geschäftsverkehr wissen, mit wem er es zu tun hat.

Achtung Haftung: Die Vor-GmbH, die bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister besteht, verändert Ihre Haftung. Das Gesetz sieht eine sogenannte „Handelndenhaftung“ vor. Diese trifft in aller Regel den Geschäftsführer. Außerdem gilt eine sogenannte „Unterbilanzhaftung“.
Im Klartext:  Die Gründungsgesellschafter müssen (gegenüber der späteren GmbH) entstandene Verluste (die z.B. durch eine vorzeitige Aufnahme der Geschäfte eintreten können) entsprechend ihrer Anteile am Stammkapital ausgleichen.

5. Ziellinie: Eintragung im Handelsregister

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Als letzter Schritt steht Ihnen dann noch die Eintragung der GmbH im Handelsregister bevor. Die Eintragung veranlasst der Notar bei dem für Sie zuständigen Registergericht, d.h. dem Amtsgericht.

Achtung: Bei der Anmeldung zur Eintragung muss nicht schon das volle Stammkapital eingezahlt sein. Es reicht aus, wenn mindestens 12.500 Euro geleistet wurden.

Nachdem das Registergericht sämtliche Belege für die Voraussetzungen der Eintragung überprüft hat, nimmt es die Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister vor. Ihre GmbH ist nun gegründet.

Tipp: Mit der Gründung gehen für Sie weitere Pflichten einher. U.a. müssen Sie Ihre GmbH im Gewerberegister anmelden und Mitglied in der Industrie- und Handelskammer werden. Außerdem unterliegt die GmbH grundsätzlich mehreren Besteuerungsarten (z.B. Körperschafts-, Gewerbe-, Kapitalertrags- und Umsatzsteuer).

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Florian Skupin

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