Gewerblich verkaufen auf Facebook

Facebook-Shops: Das sollten Sie rechtlich beachten, wenn Sie Produkte gewerblich auf Facebook verkaufen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Online-Händler gibt es weitaus mehr Möglichkeiten, als nur über den eigenen Shop zu verkaufen, z. B. den Facebook-Shop.
  • Ein Facebook-Shop ermöglicht einerseits die Gewinnung neuer Kunden, andererseits können Ihnen auch Abmahnungen drohen.
  • Achten Sie darauf, dass auch beim gewerblichen Verkauf über Social Media u. a. ein Impressum und eine Widerrufsbelehrung nicht fehlen dürfen.

Worum geht's?

Ob Facebook, Instagram oder TikTok - Online-Shops können von sozialen Netzwerken profitieren. Sei es durch Werbung, Marketing oder durch ein eigenes Shop-Profil. Viele Soziale Netzwerke bieten inzwischen eine integrierte Online-Shop-Funktion an. So ermöglicht auch Facebook seit einigen Jahren die Erstellung eines Facebook-Shops.

 

1. Verkaufen über Social Media

Häufig kommen Kunden beim Onlineshopping gar nicht mehr auf die Webseite des eigentlichen Online-Shops, sondern führen den gesamten Kaufprozess direkt auf der Social-Media-Plattform durch - das ist aus Nutzersicht praktisch und unkompliziert. Das Geschäfts des sogenannten Social Commerce boomt und zielt insbesondere auf jüngere Zielgruppen ab, die beispielsweise ihren Feed eines sozialen Netzwerks durchscrollen und spontan Produkte kaufen. Diesen Trend hat auch Facebook erkannt und die Funktion Facebook-Shop eingeführt.

2. Optionen über Facebook zu verkaufen

Es gibt neben der Funktion des Facebook-Shops noch zwei weitere Möglichkeiten, Waren über Facebook zu verkaufen: den “Jetzt-Kaufen”-Button und Facebook Marketplace. Wir stellen Sie Ihnen alle drei Optionen vor:

“Jetzt-Kaufen”-Button

Eine weitere Möglichkeit, Facebook zum Verkauf Ihrer Ware zu nutzen, ist der “Jetzt-Kaufen”-Button. Um den Button auf Ihrer Unternehmensseite zu integrieren, müssen Sie lediglich in Ihrem Profil auf die drei Punkte klicken und dann unter der Option “Action-Button hinzufügen” den "Jetzt kaufen" Button auswählen. Sobald Sie den Button mit einem Link verknüpft und gespeichert haben, wird er auf Ihrer Facebook-Unternehmensseite angezeigt.

Facebook Marketplace

Der Facebook Marketplace ist eine kostenlose Möglichkeit, Artikel über Facebook zu verkaufen. Aus den Facebook-Richtlinien ergibt sich zwar nicht eindeutig, ob Facebook Marketplace gewerblich genutzt werden darf. Im Hilfebereich von Meta findet sich allerdings die Information, dass Marketplace nur in den USA gewerblich genutzt werden darf. Bei Facebook Marketplace handelt es sich jedoch ohnehin um eine Plattform, auf der Privatpersonen gebrauchte Artikel verkaufen (C2C), vergleichbar mit einem digitalen Flohmarkt, wie eBay Kleinanzeigen. Darüber hinaus müssen Sie jeden Artikel einzeln hochladen und können keinen Einfluss auf das Design des Shops nehmen. Den Marketplace können Sie allerdings nutzen, um bezahlte Werbeanzeigen zu schalten, so werden Facebook-Nutzer beim Shoppen auf Ihre Produkte aufmerksam.

Facebook-Shop

Die dritte Variante ist, einen Facebook-Shop anzulegen. Kunden können sich die von Ihnen angebotenen Produkte ansehen und Artikel direkt über Facebook - ohne eine Weiterleitung auf Ihren Shop - bestellen.

3. Erstellung eines Facebook-Shops

Bevor Sie einen Facebook-Shop erstellen können, müssen Sie eine Unternehmensseite und ein ​Business Manager-Konto (Unternehmenskonto) haben. Wenn Sie Ihren Shop über eine Partnerplattform (z.B. Shopify, Magento oder Channeladvisor) betreiben, können Sie die Produkte unkompliziert importieren und synchronisieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Facebook-Shop

  1. Melden Sie sich auf Facebook an.
  2. Gehen Sie auf die Startseite zu Shoperstellung.
  3. Verknüpfen Sie die Partnerplattform (z.B. Shopify, Magento oder Channeladvisor), die Sie bereits nutzen oder fahren Sie ohne Partnerplattform fort.
  4. Wählen Sie die Art des Kaufabschlusses. Dieser kann direkt auf Facebook erfolgen oder auf Ihrer eigenen Shop-Seite.
  5. Wählen Sie die Unternehmensseite aus, über die Sie verkaufen wollen.
  6. Wenn Sie eine Partnerplattform verknüpft haben. müssen Sie außerdem eine Auswahl zur Datenfreigabe treffen.
  7. Verknüpfen Sie Ihr Business Manager-Konto.
  8. Wählen Sie aus, in welche Länder oder Regionen Sie Ware verschicken.
  9. Im letzten Schritt erhalten Sie einen Überblick über Ihren Shop und müssen der Verkäufervereinbarung zustimmen.
  10. Sobald Ihr Shop erstellt wurde, können Sie im Commerce Manager Produkte hinzufügen, verwalten und sich die Shop-Insights ansehen.

4. Rechtliche Tipps zur Erstellung Ihres Facebook-Shops

Wie bei anderen Plattformen, über die Artikel verkauft werden können (etwa eBay, eBay Kleinanzeigen oder Amazon), ist auch Facebook als Plattformbetreiber nicht verantwortlich für die Inhalte der Shops. Jeder Shopbetreiber auf Facebook ist selbst verantwortlich dafür, dass er sich beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an die gesetzlichen Regelungen hält. Wenn es zu Rechtsverstößen kommt, können also Sie als Betreiber des Shops für Fehler bei Widerruf, AGB, Preisen oder Versandangaben abgemahnt werden.

Rechtliches zur Erstellung eines Facebook-Shops
Checkliste
  • Einhaltung von Qualifizierungskriterien für Facebook Commerce: Zunächst muss Ihr Facebook-Shop die Qualifizierungskriterien für Facebook Commerce einhalten.
  • AGB: Nicht nur für Ihren eigenen Onlineshop, sondern auch für den Verkauf über Facebook-Shops benötigen Sie AGB.
  • Widerrufsbelehrung: Auch bei Bestellungen über den Facebook-Shop haben Kunden ein Widerrufsrecht, über das sie informiert werden müssen.
  • Impressum: Sowohl im eigentlichen Shop als auch bei Facebook benötigen Sie als Verkäufer ein rechtssicheres Impressum.
  • Datenschutzerklärung: Sobald Sie personenbezogene Daten erheben, brauchen Sie auch eine Datenschutzerklärung. Daher ist auch auf Ihrem Facebook-Shop eine Datenschutzerklärung erforderlich.
  • Preisangaben: Laut Preisangabenverordnung müssen Online-Händler alle Kosten leicht erkennbar auflisten, die beim Kauf des Produkts entstehen. Stellen Sie daher die Gesamtkosten, einschließlich anfallender Mehrwertsteuer sowie zuzüglich etwaiger Versandkosten, eindeutig dar.
  • Warenspezifische Kennzeichnungspflichten: Wie bei jedem Shop gibt es zahlreiche besondere Kennzeichnungspflichten, je nachdem, was genau Sie verkaufen, dabei handelt es sich u. a. um Energieverbrauch, Elektrogesetz, Textilangaben, besondere Angaben bei Lebensmitteln.
  • Buttonlösung: Auch alle Vorgaben an die Button-Lösung, also die Bezeichnung des „Kaufen“-Buttons, müssen in Ihrem Shop korrekt eingebunden sein.

AUFGEPASST

Die maximal einstellbare Lieferzeit im Facebook-Shop beträgt sieben Tage. Vergewissern Sie sich, dass Sie diese Frist einhalten können.

5. Fazit zum Facebook-Online-Shop

Mit einem Facebook-Shop können Sie ohne viel Aufwand neue Zielgruppen ansprechen und Ihren Kunden einen unkomplizierten Kauf von Artikeln direkt über Facebook ermöglichen. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wie Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung sind, um Abmahnungen zu umgehen. Starten Sie daher noch heute und machen Sie Ihre Facebook-Seite rechtssicher.

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6. FAQ

Was kostet das Verkaufen auf Facebook?

Die Einrichtung des Facebook-Shops ist kostenlos. Es wird allerdings eine Verkaufsgebühr für jeden Artikel fällig, den Sie auf Facebook verkaufen. Weitere Infos finden Sie im Hilfebereich von Facebook.

Kann ich meinen Facebook-Shop mit meinem Instagram-Konto verknüpfen?

Ja. Sobald Sie Ihren Facebook-Shop erstellt haben, können Sie diesen mit Ihrem Instagram Business Konto verknüpfen. Ihr Instagram Business-Konto muss dem Unternehmenskonto gehören.

Ist der Facebook-Shop ein echter Shop?

Facebook kann als echter Online-Shop genutzt werden, sodass Käufer nicht mehr auf die Seite des Online-Shops müssen, sondern etwas direkt auf Facebook bestellen können. Es gibt ein Backend, in dem die Produkte sowie Bestellungen und Zahlungen verwaltet werden können. Andererseits kann auch ein Shopsystem, wie Shopify oder Channeladvisor, integriert werden.

 

 

Frauke Krüger
Frauke Krueger
Wirtschaftsjuristin und Legal Writerin

Frauke Krüger ist studierte Wirtschaftsjuristin und verstärkt das eRecht24-Team seit 2023 als Legal Writer. Im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht hat sie sich auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts spezialisiert. Sie begeistert sich für juristische Fragestellungen, die im Zuge der Digitalisierung sowie durch den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz entstehen.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Sebastian
Wenn kein Webshop vorhanden ist und ich dennoch Produkte anbieten möchte (Beispiel für Click&Collect) Darf ich die funktion dann benutzen? Oder ist das Rechtlich wieder problematisch.
2
tom
Sie möchten also an allen rechten und pflichten vorbei, keinerlei bezug auf nichts... kurz und knapp scharz verkaufen?
6
Franziska
Hallo,wie sieht es aus, wenn man über ein externes Tool (Mypresta) einen Facebook-Shop anlegt, in dem die Preisangaben verborgen werden können? Ist das rechtlich in Ordnung? (Der User wird in unserem Fall dann über die Website auf Händlerseite n geleitet, auf denen er die Preise findet).Danke!
3
Ronald G.
wir möchten gerne Lebensmittel anbieten, allerdings können wir keinen Preis pro 100 /g eingeben. Das sollte in der Aussenansicht der Werbung ja eigentlich auch schon erfolgen. Haben Sie da einen Tipp wie man es dennoch umsetzen kann?
5
Müge Abacioglu
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Was passiert, wenn man die Waren wirklich nur über Facebook vertreibt.Also keine AGB`S, keine Preisinformatio nen, kein hinterlegter Online-shop-Link.Also Anfrage nach dem Preis per Kommentar, weiterer Austausch von Adresse für den Versand per Privat Facebook Messenger Nachricht? Danke
4
Andrea Jülich
Ich bin nicht so ganz schlau geworden, ob es nun rechtswidrig ist, wenn man Option 1 wählt, also die Option, dass Der Kunde einfach nur auf die eigene Produktseite geleitet wird, ohne dass irgendetwas bererits im Warenkrb liegt. Ist diese Option rechtlich gesehen unproblematisch ? Man kann bei Facebook ja weder Grundpreiseinhe iten noch "inkl. MwSt. zzgl Versand" etc bei den Produkten darstellen, und ich bin mir unsicher, ob es ausrecht, all diese Infos auf den eigenen Produkt- und Shopseiten aufzuführen.
8
Tom
Mir ist noch immer nicht ganz klar welcher Hinweis auf dem Button stehen *muss* oder darf. Ist es rechtlich unbedenklich wenn der Button mit *zum Shop*, *zum Onlineshop* oder vllt. *zur Bestellung" beschriftet ist?
7
Franz Kaindl
Wenn ich dass richtig verstehe, muss ich bei Facebook gar keine AGB's, Datenschutzerkl ärung etc. einbinden, solange ich dort nur Werbung für meinen Onlineshop mache und per Button auf diesen verlinke ?(Dort sind selbstverständlich sämtliche Rechtsvorschrif ten vorhanden)
3
Sabine
Wie ist es mit Seiten, auf welchen Affiliate Partner die Ware eines Shops einstellen? Was muss da beachtet werden? Datenschutz auch? Was noch und wie ist es überhaupt mit diesen Seiten. Da werden Interessenten ja immer nach dem anklicken zum "echten Shop weiter geleitet?
3
Rechtsanwalt Sören Siebert
Das kommt darauf an wo der Verkauf stattfindet. Der Facebook Shop verweist ja fast immer in einen eigenen "echten" Shop. Und da können Sie dann AGB, Widerruf usw. einbinden.
5

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